Autor Thema: Urlaub versus Vertretung  (Read 6320 times)

Elur

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #15 am: 22.10.2024 22:01 »
Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß,  will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.

Eine ähnliche Kollegin hatte ich auch mal. Sie wollte einfach nicht, dass ich so früh Urlaub plane. Dabei hatte ich zu der Zeit 3 schulpflichtige Kinder und musste den Urlaub planen. Mein Mann und ich mussten unseren Urlaub teilweise getrennt nehmen, damit wir die Ferienzeiten abdecken konnten. Meine Kollegin war der Meinung, sie möchte spontan Urlaub nehmen, wenn das Wetter schön ist und wenn ich dann schon Urlaub hätte, könnte sie ja vielleicht nicht. Dann bin ich damit zum Chef und hab ihm das vorgetragen. Er hat gesagt, wenn sie jetzt keinen Urlaub beantragen möchte bzw. jetzt nicht vorhat, sich mit mir zu einigen, hat sie Pech. Dann kriegt sie dann nur spontan frei, wenn es möglich ist.  Ich habe meinen Urlaub genehmigt bekommen.

ElBarto

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #16 am: 23.10.2024 07:58 »
Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch die 2 Wochen auf 3 Wochen aufzustocken.
Jeder AN hat ja das Recht auf 3 Wochen Erholungsurlaub am Stück einmal im Jahr,

Bei uns gibt es ein Urlaubsliste zum Jahresende für das Folgejahr. Da muss jeder zumindest grob eintragen wann er Urlaub will (z.B. 2 Wochen im August).

Damit hat man von Anfang an einen Überblick wo es eng wird und zum anderen kann wird sich im Zweifelsfall darauf berufen (z.B. Kollege A hat Urlaub im August eingetragen, Kollege B nicht will nun aber auch da, dann bekommt A Vorrang sofern soziale Punkte nicht dagegensprechen).

Eine Entscheidung der Kollegin -über den Vorgesetzten- kann man auch erzwingen wenn man sagt man würde gerne eine Resie buchen. Das muss natürlich im vorraus passieren und dazu braucht man Palnungssicherheit.

Angelsaxe

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #17 am: 23.10.2024 09:23 »
Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß,  will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.

Eine ähnliche Kollegin hatte ich auch mal. Sie wollte einfach nicht, dass ich so früh Urlaub plane. Dabei hatte ich zu der Zeit 3 schulpflichtige Kinder und musste den Urlaub planen. Mein Mann und ich mussten unseren Urlaub teilweise getrennt nehmen, damit wir die Ferienzeiten abdecken konnten. Meine Kollegin war der Meinung, sie möchte spontan Urlaub nehmen, wenn das Wetter schön ist und wenn ich dann schon Urlaub hätte, könnte sie ja vielleicht nicht. Dann bin ich damit zum Chef und hab ihm das vorgetragen. Er hat gesagt, wenn sie jetzt keinen Urlaub beantragen möchte bzw. jetzt nicht vorhat, sich mit mir zu einigen, hat sie Pech. Dann kriegt sie dann nur spontan frei, wenn es möglich ist.  Ich habe meinen Urlaub genehmigt bekommen.

Ich kann das voll und ganz nachvollziehen. Es erinnert mich beides an eine ehemalige Kollegin.
Da half auch nichts. Selbst eine Urlaubsvertretung mit drei Personen - sie brachte jedes funktionierende System in wanken.

Nochmal ganz in Ruhe und mit Vernunft dem Vorgesetzen vortragen und auf gütliche Einigung hinwirken.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Damiane

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #18 am: 24.10.2024 18:33 »
Mein Vorgesetzter meint nun, dass er den Urlaub 2025 erst 2025 bewilligen kann und beruft sich dabei auf eine DieA, die besagt, dass "im laufenden Urlaubsjahr kein Urlaub im Vorgriff auf das nächste Urlaubsjahr gewährt werden kann".  >:(    Das Urlaubsgesetz regelt das wohl auch so.
Habe grad Probleme, diese Regelung zu verstehen.
Will ja dieses Jahr keinen  Urlaub von 2025  vorziehen oder antreten, sondern lediglich die Bewilligung, um einen Urlaubsplatz buchen zu können in 2025. Kennt jemand diese Regel ??

PManF

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #19 am: 24.10.2024 18:48 »
Müsst ihr denn wenn ihr am 2. Januar freihaben wollt immer am 2. Januar ins Büro euch den Urlaub für den Tag genehmigen lassen?

clarion

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #20 am: 24.10.2024 19:19 »
Noch nie von so einer Regelung gehört. Bei und wird der Urlaub nach Absprache mit dem Vertreter im Zeitbuchungssystem eingetragen und dann vom Teamleiter und vom Vorgesetzten frei gegeben. Es sind auch schon einige Urlaube für das nächste Jahr, genehmigt, schließlich haben die ersten Kollegen schon Urlaub im nächsten Jahr fest gebucht.

BAT

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #21 am: 24.10.2024 19:33 »
Es wird ja kein Urlaub gewährt, er wird bewilligt.

Gewähren geht wirklich nicht im Vorgriff ;)

Damiane

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #22 am: 24.10.2024 20:08 »
So dachte ich auch, aber mir wurde erklärt   ( vom Chef),  dass ich  2024 nicht über Urlaub für 2025 verfügen kann. Ich bin irgendwie total ratlos grad. Habe die Personalchefin angerufen die hat mir das auch so gesagt. Überlege, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, aber das verschärft die Lage noch mehr, zumal ich kurzfristig sein okay brauche, sonst ist der Urlaubsplatz weg  :-X :'(

BAT

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #23 am: 24.10.2024 20:11 »
Na wäre es denn bei einer Beantragung 2025 wirklich so schwierig den gewünschten Zeitraum auch zu bekommen?

Ansonsten werden teils auch haushälterische Gründe angeführt, aber eigentlich eher im umgekehrten Fall, also den Urlaub bald zu nehmen, da dies wohl seit der Doppik Forderungen von dir an den AG sind.

Personalrat?

FearOfTheDuck

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #24 am: 24.10.2024 20:19 »
Dann lass dir die Planung "genehmigen" Du willst doch quasi nur, dass der Zeitraum für dich eingeplant und somit geblockt ist.

Ich glaube dein Chef hat den § 7 Abs. 3 BUrlG missverstanden.

MoinMoin

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #25 am: 24.10.2024 21:24 »
Ich glaube der Chef windet sich nur um ein Konflikt mit der anderen Person aus dem Weg zu gehen.
Ich würde stumpf den Urlaub offiziell beantragen, dann muss er offiziell handeln und man kann dann offiziell beim Pr oder beim Gericht anklopfen.
und dann klappt sein Kartenhaus zusammen.

MeinerEiner

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #26 am: 24.10.2024 21:57 »
Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch die 2 Wochen auf 3 Wochen aufzustocken.
Jeder AN hat ja das Recht auf 3 Wochen Erholungsurlaub am Stück einmal im Jahr,

Das ist ein hartnäckiges Gerücht. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Jeder AN hat also prinzipiell Anspruch auf seinen gesamten Jahresurlaub am Stück.

Entgegenstehen können dringende betriebliche Gründe oder Gründe in der Person. Hat der AN Anspruch auf mehr als zwölf Werktage Urlaub, muss auch dann trotzdem ein Teil des Urlaubs mindestens 12 Werktage betragen.

Ein AN mit 30 Tagen Urlaub beispielsweise, hat also grundsätzlich auch Anspruch diesen komplett am Stück zu nehmen.

§7 Bundesurlaubsgesetz

 

Schmitti

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #27 am: 25.10.2024 08:54 »
Vorgesetzter hat keine Ahnung, "Personalchefin" hat keine Ahnung, Personalrat ist nutzlos... Aber bei dem Themenbeginn war das auch irgendwie zu erwarten:
Ich arbeite in einer kleinen Gemeindeverwaltung (20.000 Einwohner).


Eukalyptus

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #28 am: 25.10.2024 23:08 »
So dachte ich auch, aber mir wurde erklärt   ( vom Chef),  dass ich  2024 nicht über Urlaub für 2025 verfügen kann. Ich bin irgendwie total ratlos grad. Habe die Personalchefin angerufen die hat mir das auch so gesagt. Überlege, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, aber das verschärft die Lage noch mehr, zumal ich kurzfristig sein okay brauche, sonst ist der Urlaubsplatz weg  :-X :'(

Ich kann durchaus verstehen, dass man Urlaub so zeitig (fast ein Jahr ist noch Zeit..) nicht genehmigen will. Wenn der Urlaub dann Anfang 2025 genehmigt wird, sollte es doch auch reichen. Das du dir eine Reise ausgesucht hast die schon mehr als ein dreiviertel Jahr vorher schon ggf. ausgebucht ist, ist doch nicht das Problem deines Arbeitgebers.

clarion

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #29 am: 26.10.2024 08:47 »
Eukalyptus,  diese Einstellung halte ich für falsch. Es gibt sehr viele Arbeitnehmer die jetzt ihre Urlaubsplanung für das nächste Jahr machen müssen, weil deren Arbeitgeber das so verlangen. Deswegen sollte es im ÖD auch selbstverständlich sein,  dass man jetzt Urlaubsanträge für das nächste Jahr stellen kann.