Mein Vorgesetzter meint nun, dass er den Urlaub 2025 erst 2025 bewilligen kann und beruft sich dabei auf eine DieA, die besagt, dass "im laufenden Urlaubsjahr kein Urlaub im Vorgriff auf das nächste Urlaubsjahr gewährt werden kann".

Das Urlaubsgesetz regelt das wohl auch so.
Habe grad Probleme, diese Regelung zu verstehen.
Will ja dieses Jahr keinen Urlaub von 2025 vorziehen oder antreten, sondern lediglich die Bewilligung, um einen Urlaubsplatz buchen zu können in 2025. Kennt jemand diese Regel ??