Autor Thema: Krankenkassenbeiträge  (Read 6920 times)

dudeldu

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #30 am: 25.10.2024 09:23 »
Bleiben wir mal bei dem Beispiel:

2.000 EUR Rente plus 800 EUR Betriebsrente:

der gesetzlich Versicherte zahlt von seiner gesetzlichen Rente monatlich etwa 250 EUR Beiträge und zusätzlich von der betrieblichen AV 115 EUR.

Vor Steuern verbleiben dem Rentner somit nach Abzug der KV und PV Beiträge: 1750 EUR + 685 EUR = 2435 EUR

Der privat Versicherte erhält: 2160 EUR Rente inklusive Zuschuss plus 800 EUR bAV, also 2960 EUR. Davon muss er 800 EUR Private Krankenversicherung bezahlen, verbleiben somit 2160 EUR.

Da allerdings im Alter regelmäßig das Krankentagegeld wegfällt und auch die Altersentlastungbeiträge sinken, wäre eher ein Beitrag von 700 EUR erwartbar. Dann verblieben dem Rentner 2260 EUR Rente.

Ist in deinen 700€ auch schon die PV mit drin?

archybald

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #31 am: 25.10.2024 10:28 »

Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.

@2Strong: Vielen Dank für die Blumen. Da werde ich schon fast rot  ;D

Die Bezüge vom Versorgungswerk gelten nicht als Rente. Das Versorgungswerk zahlt qua Definition Versorgungsbezüge und ist daher nicht verpflichtet, sich an den Beiträgen zur KV zu beteiligen. Daher wird das Versorgungswerk im Alter etwa 18 % von den Versorgungsbezügen abziehen und an die KV überweisen. Zusätzlich wird die Rentenversicherung 12 % von der Rente abziehen und abführen. Die anderen Einkünfte (Mieteinnahmen und Kapitalerträge) bleiben jedoch tatsächlich außen vor. Wenn Du außerdem als Angestellter im ÖD arbeitest, müssen von der BAV auch noch volle Beiträge abgeführt werden.

Daher ist es sogar denkbar, dass Du auch im Alter als gesetzlich Versicherter ähnlich hohe Beiträge zahlst wie jemand, der sich privat Krankenversichert hätte.

Um das Beispiel von gerade nochmal in abgeänderter Form zu bemühen:

100 EUR gRV
3000 Versorgung
800 BAV

Ergebnis bei gesetzlicher Versicherung:

12 EUR Beitrag von gRV
540 EUR Beitrag von der Architektenkammer
115 EUR Beitrag von bAV

3233 EUR vor Steuern bleiben über

Ergebnis bei privater KV
8 EUR Zuschuss zur gRV

700 EUR private KV

3208 EUR vor Steuern bleiben über
Vielen Dank, das war mir so auch schon bekannt.
Mir ging es lediglich darum, hier mitzuteilen, dass es aus meiner Sicht eben NICHT BEI DEN VON DIR ANGESETZTEN 700 EUR FÜR DIE PKV BLEIBEN WIRD.
Mit zunehmendem Alter wird die PKV MEHR als 700 EUR pro Monat haben wollen.

Folglich: besser gut (über die Beiträge im Alter) informieren und überlegen, ob man wechselt.

Rentenonkel

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #32 am: 25.10.2024 11:28 »

Ist in deinen 700€ auch schon die PV mit drin?

Der durchschnittliche Beitrag in der PKV betrug im Jahr 2023 für Erwachsene ohne Beihilfeanspruch 535 Euro im Monat. In allen Lebensaltern lag der Durchschnittsbeitrag in der privaten Krankenversicherung rund 600 Euro – und in sehr hohen Altersjahrgängen sogar deutlich niedriger. Es zeigt sich, dass der Beitrag ab den Altersstufen von 60 und 65 Jahren sogar spürbar sinkt.

So fällt ab dem Alter 60 die Zahlung des gesetzlichen Zuschlags in Höhe von 10 Prozent des Beitrags weg, der in den Jahren zuvor zum Aufbau eines zusätzlichen individuellen Vorsorgekapitals dient. Ab Renteneintritt fallen zudem die Beiträge für die Krankentagegeldversicherung weg, was eine weitere Entlastung bringt. Mit zunehmendem Alter werden zudem die Mittel aus den Alterungsrückstellungen und dem 10-Prozent-Zuschlag beitragssenkend eingesetzt.

Zur Vereinfachung des Beipiels habe ich daher die rund 600 EUR für die private KV plus rund 100 EUR für die private Pflegeversicherung angesetzt und kam so auf eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 700 EUR.

Das Argument, dass die Beiträge zur PKV im Durchschnitt stärker steigen, als die Beiträge zur gesetzlichen KV, teile ich nicht. Wenn die Gesundheitskosten insgesamt steigen, müssen auch alle Versicherten (egal ob gesetzlich oder privat) höhere Beiträge zahlen. Die Beitragsbelastung hängt vielmehr davon ab, mit welchem Lebensalter man in die private KV wechselt.

Außerdem muss man aus meiner Sicht auch das Verhältnis zum Einkommen ziehen. Wenn die Renten um 6 % steigen, ist es auch nicht ungewöhnlich, dass auch die Beiträge nominal mitwachsen. Die Belastung bezogen aufs Gesamteinkommen bleibt dennoch ähnlich hoch.

Im Einzelfall kann das Ganze natürlich auch ganz anders aussehen. Die von mir genannten Zahlen sind beispielhaft und nicht allgemeingültig. Da ich den Rechenweg in groben Zügen erklärt habe, kann jeder anhand des Beispiels die Beträge auf seine persönliche Situation herunterbrechen und bekommt so ein weiteres Hilfsmittel an die Hand, um sich für oder gegen die PKV zu entscheiden.

jorgk37

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #33 am: 27.10.2024 23:21 »
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Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.

Nur damit das nicht (falsch) stehen bleibt, so formuliert ist das mMn nicht korrekt. Voraussetzung für die KvDR (als Pflichtmitglied - nur dann zahlt man/frau keine Beiträge auf Mieteinnahmen/Kapitalerträge) ist:
Von der 2. Hälfte der Erwerbszeit muss die gesetzliche Versicherung mindestens 90 Prozent ausmachen (egal ob als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied).
Anrechenbar sind darin auch Zeiten der Familienversicherung, ... .
Siehe hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-13871.

Die 60 Monate sind relevant um eine Rente der DRV überhaupt zu bekommen (Wartezeit, Mindestversicherungszeit): https://de.wikipedia.org/wiki/Wartezeit_(Sozialversicherungsrecht)




archybald

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #34 am: 28.10.2024 06:18 »
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Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.


Nur damit das nicht (falsch) stehen bleibt, so formuliert ist das mMn nicht korrekt. Voraussetzung für die KvDR (als Pflichtmitglied - nur dann zahlt man/frau keine Beiträge auf Mieteinnahmen/Kapitalerträge) ist:
Von der 2. Hälfte der Erwerbszeit muss die gesetzliche Versicherung mindestens 90 Prozent ausmachen (egal ob als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied).
Anrechenbar sind darin auch Zeiten der Familienversicherung, ... .
Siehe hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-13871.

Die 60 Monate sind relevant um eine Rente der DRV überhaupt zu bekommen (Wartezeit, Mindestversicherungszeit): https://de.wikipedia.org/wiki/Wartezeit_(Sozialversicherungsrecht)
Vielen Dank für den Hinweis.
Die 90 Prozent sind doch erfüllt, solange man eben NICHT in die PKV wechselt. Bei mir war es so, dass ich keinen gesetzlichen RENTENanspruch hatte (sondern eine BAV) und daher noch mindestens 60 Monate einzahlen musste um einen gesetzlichen Rentenanspruch zu erlangen.
Die 90 Prozent trifft evtl. diejenigen hart, die schon zur PKV gewechselt sind und wieder ZURÜCK zur GKV wollen.
Aber das ist ein anderes Thema.