Bleiben wir mal bei dem Beispiel:
2.000 EUR Rente plus 800 EUR Betriebsrente:
der gesetzlich Versicherte zahlt von seiner gesetzlichen Rente monatlich etwa 250 EUR Beiträge und zusätzlich von der betrieblichen AV 115 EUR.
Vor Steuern verbleiben dem Rentner somit nach Abzug der KV und PV Beiträge: 1750 EUR + 685 EUR = 2435 EUR
Der privat Versicherte erhält: 2160 EUR Rente inklusive Zuschuss plus 800 EUR bAV, also 2960 EUR. Davon muss er 800 EUR Private Krankenversicherung bezahlen, verbleiben somit 2160 EUR.
Da allerdings im Alter regelmäßig das Krankentagegeld wegfällt und auch die Altersentlastungbeiträge sinken, wäre eher ein Beitrag von 700 EUR erwartbar. Dann verblieben dem Rentner 2260 EUR Rente.
@Rentenonkel
Danke für das gut nachvollziehbare Beispiel! Du bist wirklich eine Bereicherung für's Forum!
Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.