Autor Thema: Krankenkassenbeiträge  (Read 7381 times)

Kubus

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #15 am: 24.10.2024 12:32 »
Das stimmt nicht zur Hälfte, sondern komplett. Denn der Zuschuss entfällt, wie ich ausgeführt habe und Du selbst bestätigst, weitgehend. Am Ende kostet die PKV 25% der Rente.

Und Deine Geschichte vom Ruhestand mit 55 ist ja wohl für die Allermeisten wohl ein Wolkenkuckucksheim.

Der Zuschuss entfällt doch nicht? Ca 8% der Bruttorente wird ontop ausgezahlt. Klar, wenns vorher zB 2x400=800€ waren, dann sinds bei 2000 Rente eben noch 400 + 400 - 160 = 640. Dann geht dann aber noch der Anteil fürs Krankentagegeld ab. Also, man zahlt dann mehr, aber nicht das doppelte.

Ebenso, wie Rentenonkel sagt, kommt sowas wie die BAV dann eben ja noch in Betracht. Das hatte ich garnichtmehr auf dem Schirm, war aber bei meinem Dad ein Riesenproblem (er war beim ZDF). Ende vom Lied.. er zahlt jetzt auf seine BAV fleissig KV-Beiträge, wusste das vorher nicht - die Dame empfahl ihm kurzfristig bzw kurz vor der Rente in die PKV zu wechseln.. hat er dann doch nicht gemacht.

Und zum Thema 55: Bei mir wird das so sein.

Trotz allem bin ich noch recht neu im Thema PKV und daher spiegelt das alles nur meinen Kenntnisstand.

EdekaA11

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #16 am: 24.10.2024 13:19 »
Ich sitze jeden Monat staunend vor der Gehaltsabrechnung. Meine Leistungen werden mit der Entgeltgruppe 12 Stufe 5 vergütet: 6.220 €. Damit könnte ich mich privat krankenversichern lassen.

Das ist aber bei mir ein bisschen wie mit der Sparkasse. Man war schon immer da, es lief eigentlich nicht schlecht und die Bequemlichkeit verhindert, dass man sich trotz überhöhter Kontogebühren umsieht und wechselt.

Jetzt überweise ich der AOK tatsächlich monatlich ca. 1.000 € für die Krankenversicherung und bin zunehmend ratlos... Ist das richtig so? Kann man das irgendwie reduzieren?

Hat jemand Erfahrung mit einem Wechsel in die Private? Worauf sollte ich (41, m, + zwei Kinder in der Familienversicherung) achten? Wie entwickeln sich die Beiträge der Privaten bei steigendem Alter? Ich will ja nicht in 15 Jahren mehr zahlen als bei der Gesetzlichen.

Bei deinem Alter würde ich in der GKV bleiben. Dir fehlen die Altersrückstellungen, sodass du mit einem höheren Betrag einsteigen würdest. Das würde sich finanziell nicht wirklich rechnen. Wenn du die Bedigungn für die KvDR erfüllst, hast du einen recht übersichtlichen KV Betrag und müsstest keine KV Beträge bei Mieteinahmen, Kapitaleinahmen abführen.

Rentenonkel

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #17 am: 24.10.2024 13:22 »
Bleiben wir mal bei dem Beispiel:

2.000 EUR Rente plus 800 EUR Betriebsrente:

der gesetzlich Versicherte zahlt von seiner gesetzlichen Rente monatlich etwa 250 EUR Beiträge und zusätzlich von der betrieblichen AV 115 EUR.

Vor Steuern verbleiben dem Rentner somit nach Abzug der KV und PV Beiträge: 1750 EUR + 685 EUR = 2435 EUR

Der privat Versicherte erhält: 2160 EUR Rente inklusive Zuschuss plus 800 EUR bAV, also 2960 EUR. Davon muss er 800 EUR Private Krankenversicherung bezahlen, verbleiben somit 2160 EUR.

Da allerdings im Alter regelmäßig das Krankentagegeld wegfällt und auch die Altersentlastungbeiträge sinken, wäre eher ein Beitrag von 700 EUR erwartbar. Dann verblieben dem Rentner 2260 EUR Rente.

MoinMoin

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #18 am: 24.10.2024 13:25 »
Zur Lebenserwartung von Beamten gegenüber der Gesamtbevölkerung gab es schon mehrfach Studien, siehe z.B. https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2017/02/lebenserwartung-beamte-022017.pdf?__blob=publicationFile (*.pdf).
Fazit: Frauen sind schlimmer als Männer  ;)
Ja, aber es ist halt eine falsche Korrelation zu denken, dass das etwas mit dem Beamtentum als solches zu tun hätte, sondern das hat natürlich was mit der Struktur dieser Kohorte zu tun (höher Bildung, weniger körperliche Arbeiten etc.)

Gewerbler

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #19 am: 24.10.2024 13:28 »

Ich bin im TVÖD-Bund und habe 83.000 brutto (14-4 + Zulage), 34 Jahre alt und bisher ohne Kinder (da kommt aber in ca 2 Jahren sicher was dazu (Kind)). Ich bekomme die AG-Beiträge mit ausgezahlt und bekomme so jeden Monat 1024€ vom Konto abgebucht (Techniker).

Meine Freundin ist ebenso außerhalb der Grenzen (Steuerberaterin), 28, knapp 95k. Wir könnten also beide wechseln, wobei es ggf. Sinn macht dass sie oder ich in der GK bleiben, da dann die Kinder darüber mitversichert werden könnten..


Wenn ihr beide über der JAEG seid und einer von euch in der PKV, müssen die Kinder meines Wissens auch privat versichert werden und können nicht in die Familienversicherung (= keine Rosinenpickerei...).


Im Übrigen kann man aber ja auch die GKV zu einer günstigeren Kasse wechseln, die weniger Zusatzbeitrag erhebt. Die Spanne reicht da glaub ich von unter 1 % bis zu an die 4 %. Das kann dann schon ein paar Euro im Monat ausmachen...

2strong

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #20 am: 24.10.2024 15:19 »
Bleiben wir mal bei dem Beispiel:

2.000 EUR Rente plus 800 EUR Betriebsrente:

der gesetzlich Versicherte zahlt von seiner gesetzlichen Rente monatlich etwa 250 EUR Beiträge und zusätzlich von der betrieblichen AV 115 EUR.

Vor Steuern verbleiben dem Rentner somit nach Abzug der KV und PV Beiträge: 1750 EUR + 685 EUR = 2435 EUR

Der privat Versicherte erhält: 2160 EUR Rente inklusive Zuschuss plus 800 EUR bAV, also 2960 EUR. Davon muss er 800 EUR Private Krankenversicherung bezahlen, verbleiben somit 2160 EUR.

Da allerdings im Alter regelmäßig das Krankentagegeld wegfällt und auch die Altersentlastungbeiträge sinken, wäre eher ein Beitrag von 700 EUR erwartbar. Dann verblieben dem Rentner 2260 EUR Rente.

@Rentenonkel

Danke für das gut nachvollziehbare Beispiel! Du bist wirklich eine Bereicherung für's Forum!

archybald

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #21 am: 24.10.2024 15:35 »
Bleiben wir mal bei dem Beispiel:

2.000 EUR Rente plus 800 EUR Betriebsrente:

der gesetzlich Versicherte zahlt von seiner gesetzlichen Rente monatlich etwa 250 EUR Beiträge und zusätzlich von der betrieblichen AV 115 EUR.

Vor Steuern verbleiben dem Rentner somit nach Abzug der KV und PV Beiträge: 1750 EUR + 685 EUR = 2435 EUR

Der privat Versicherte erhält: 2160 EUR Rente inklusive Zuschuss plus 800 EUR bAV, also 2960 EUR. Davon muss er 800 EUR Private Krankenversicherung bezahlen, verbleiben somit 2160 EUR.

Da allerdings im Alter regelmäßig das Krankentagegeld wegfällt und auch die Altersentlastungbeiträge sinken, wäre eher ein Beitrag von 700 EUR erwartbar. Dann verblieben dem Rentner 2260 EUR Rente.

@Rentenonkel

Danke für das gut nachvollziehbare Beispiel! Du bist wirklich eine Bereicherung für's Forum!
Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.

Rentenonkel

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #22 am: 24.10.2024 16:29 »

Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.

@2Strong: Vielen Dank für die Blumen. Da werde ich schon fast rot  ;D

Die Bezüge vom Versorgungswerk gelten nicht als Rente. Das Versorgungswerk zahlt qua Definition Versorgungsbezüge und ist daher nicht verpflichtet, sich an den Beiträgen zur KV zu beteiligen. Daher wird das Versorgungswerk im Alter etwa 18 % von den Versorgungsbezügen abziehen und an die KV überweisen. Zusätzlich wird die Rentenversicherung 12 % von der Rente abziehen und abführen. Die anderen Einkünfte (Mieteinnahmen und Kapitalerträge) bleiben jedoch tatsächlich außen vor. Wenn Du außerdem als Angestellter im ÖD arbeitest, müssen von der BAV auch noch volle Beiträge abgeführt werden.

Daher ist es sogar denkbar, dass Du auch im Alter als gesetzlich Versicherter ähnlich hohe Beiträge zahlst wie jemand, der sich privat Krankenversichert hätte.

Um das Beispiel von gerade nochmal in abgeänderter Form zu bemühen:

100 EUR gRV
3000 Versorgung
800 BAV

Ergebnis bei gesetzlicher Versicherung:

12 EUR Beitrag von gRV
540 EUR Beitrag von der Architektenkammer
115 EUR Beitrag von bAV

3233 EUR vor Steuern bleiben über

Ergebnis bei privater KV
8 EUR Zuschuss zur gRV

700 EUR private KV

3208 EUR vor Steuern bleiben über

Bob Kelso

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #23 am: 24.10.2024 19:04 »

Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.

@2Strong: Vielen Dank für die Blumen. Da werde ich schon fast rot  ;D

Die Bezüge vom Versorgungswerk gelten nicht als Rente. Das Versorgungswerk zahlt qua Definition Versorgungsbezüge und ist daher nicht verpflichtet, sich an den Beiträgen zur KV zu beteiligen. Daher wird das Versorgungswerk im Alter etwa 18 % von den Versorgungsbezügen abziehen und an die KV überweisen. Zusätzlich wird die Rentenversicherung 12 % von der Rente abziehen und abführen. Die anderen Einkünfte (Mieteinnahmen und Kapitalerträge) bleiben jedoch tatsächlich außen vor. Wenn Du außerdem als Angestellter im ÖD arbeitest, müssen von der BAV auch noch volle Beiträge abgeführt werden.

Daher ist es sogar denkbar, dass Du auch im Alter als gesetzlich Versicherter ähnlich hohe Beiträge zahlst wie jemand, der sich privat Krankenversichert hätte.

Um das Beispiel von gerade nochmal in abgeänderter Form zu bemühen:

100 EUR gRV
3000 Versorgung
800 BAV

Ergebnis bei gesetzlicher Versicherung:

12 EUR Beitrag von gRV
540 EUR Beitrag von der Architektenkammer
115 EUR Beitrag von bAV

3233 EUR vor Steuern bleiben über

Ergebnis bei privater KV
8 EUR Zuschuss zur gRV

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3208 EUR vor Steuern bleiben über

Mit Eintritt in die Rente werden keine RV Beiträge fällig!

BAT

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #24 am: 24.10.2024 19:35 »
Auf jeden Fall hört sich das eher nach einem Fall für eine Steueroptimierung als für eine Beitragsoptimierung an. ;)

Umlauf

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #25 am: 24.10.2024 20:50 »
Also, ich kenne es so dass monatlich mit den PKV Beiträgen auch ein bestimmter Betrag einbezahlt wird, um für  den Eintritt ins Rentenalter, diesen AG Anteil abzumildern/abzufangen.

Zumindest ist es bei meiner PKV Versicherung so.

Der gesetzliche Beitragszuschlag ist dafür vorgesehen. Der ist qua Gesetz Pflicht.

EinMann

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« Antwort #26 am: 24.10.2024 21:54 »
Auch nicht unbeachtlich: bei längerer Krankheit stellt der Arbeitgeber nach 6 Wochen die Zahlung des AG Anteils zur PKV ein, d.h. der AN muss dann den gesamten monatlichen Beitrag selbst zahlen. Das Krankentagegeld sollte daher entsprechend hoch abgeschlossen werden um nicht in finanzielle Nöte zu geraten, was natürlich auch wieder den Beitrag steigen lässt.

Joe kommunal

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #27 am: 24.10.2024 22:53 »
Die kostenlose Familienversicherung der Kinder ist bei Wechsel in die PKV grundsätzlich nicht möglich, wenn der PKV Versicherte Ehegatte der Besserverdiener mit Verdienst über der JAEG ist.

Oftmals fallen die familienversicherten Kinder der KK nicht gleich auf, weshalb es hier oft eine andere Meinung gibt. Wenn es aber rauskommt, dann wird nachversichert ...

Rentenonkel

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #28 am: 25.10.2024 07:53 »

Mit Eintritt in die Rente werden keine RV Beiträge fällig!

Wo steht was von RV Beiträgen? Es geht um KV und PV Beiträge, die von der gesetzlichen Rente abgezogen werden

Sehrgerne

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Antw:Krankenkassenbeiträge
« Antwort #29 am: 25.10.2024 08:23 »
Wenn Ihr gedenkt in die PKV zu gehen, dann würde ich mich auch vor dem Kinder bekommen dazu entscheiden.
Wenn Ihr erst nach der Geburt in die PKV wechselt, besteht die PKV auch auf eine Gesundheitsprüfung des Kindes. Wenn das Kind dann evtl. mit etwas Probleme hat, kommt es zu Risikoaufschlägen oder wird komplett abgelehnt. War bei mir so der Fall. Aufgrund der hohen Einkommen, muss das Kind dann gesetzlichen freiwillig Versichert werden. Da bist du dann alleine für das Kind bei 210 Euro zusätzlich.