Autor Thema: Breitenbach Zeiterfassung  (Read 5265 times)

bubi317

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #15 am: 22.10.2024 20:47 »
In meinem AV ist nur eine 4 Tagewoche mit einer AZ von 67,53% festgelegt. Mündlich wurde vereinbart, dass ich 3 Tage VZ und einen Tag nur 3 Stunden arbeiten muss. Das hängt mit meiner neuen Kollegin zusammen, die 80% arbeitet und meine Vorgesetzten wollten, dass unsere Abteilung immer ganztags besetzt ist.

Casa

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #16 am: 22.10.2024 20:52 »
Es ist zu klären, was vertraglich vereinbart wurde. Darauf hat MoinMoin völlig zu Recht bereits mehrfach hingewiesen.

Die rechtliche Grundlage ist wenigstens § 11 TVöD-VKA, hier Satz 4 zur Verteilung der Arbeitszeit.

Zitat
Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen
der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen
Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen.



Falls § 9a TzBfG nicht abdingbar ist (ob das der Fall ist, müsste ich nachlesen) gilt für die Verteilung der Arbeitszeit § 9a Abs. 3 TzBfG iVm. § 8 Abs. 2 bis 5 TzBfG.

Zitat
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.

(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.

(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.

(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn in Textform abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit in Textform abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.


Also, was steht konkret und im Wortlaut in der Vereinbarung / Mitteilung zur Teilzeit?

Welches betriebliche Erfordernis besteht, dass du an bestimmten Tagen länger anwesend sein musst?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Casa

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #17 am: 22.10.2024 20:55 »
Zitat
In meinem AV ist nur eine 4 Tagewoche mit einer AZ von 67,53% festgelegt. Mündlich wurde vereinbart, dass ich 3 Tage VZ und einen Tag nur 3 Stunden arbeiten muss. Das hängt mit meiner neuen Kollegin zusammen, die 80% arbeitet und meine Vorgesetzten wollten, dass unsere Abteilung immer ganztags besetzt ist.

Das Minimum der Vereinbarung / Mitteilung ist Textform. Welches Zeitumfang und welche Verteilung der Arbeitszeit hast du beantragt?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

bubi317

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #18 am: 23.10.2024 16:32 »
Hallo!
In meinem Antrag zur Arbeitszeit habe ich persönlich mit dem Pflegedirektor festgelegt, dass die Zeiten am Montag von 8-11 Uhr sind und von Mittwoch bis Freitag jeweils von7:37Uhr-15:42 Uhr.
Als Antwort aus der Personalabteilung kam nur, dass meine weitere wöchentliche Arbeitszeit 67,53% beträgt. Mehr nicht.
Heute war ich beim Pflegedirektor und er meinte, dass er mir nicht für den Montag extra einen Dienst schreiben wird und er den Tag jetzt immer mit 7,7h , genau wie die 3 anderen Tage planen wird. Das heißt, ich bin jetzt jeden Monat überplant und bekomme montags-4,7h abgezogen.
Ich frage mich jetzt wirklich, ob das rechtens ist, da ich ja nicht mehr arbeiten kann, wie ich muss. Dann habe ich nur noch Minusstunden, die sich gar nicht ausgleichen können?

clarion

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #19 am: 23.10.2024 19:28 »
Ja und wo ist das Problem???? Von welcher Wochenarbeitszeit reden wir denn eigentlich? 67,53 % wovon?

Bist Du montags Krank oder im Urlaub, dann wird Dir ein ganzer Arbeitstag gutgeschrieben. Dann werden Dir auch 7,7 Stunden als krank angerechnet und nicht nur 3.

Bei uns werden die Arbeitstage der TZ-Kräfte auch gleichmäßig auf sogar 5 Tage verteilt, auch dann wenn die Kollegen nur vier Tage arbeiten oder an bestimmten Wochentage standardmäßig kürzer arbeiten als an anderen Wochentagen. Ich verstehe Dein Anliegen wirklich nicht.

MoinMoin

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #20 am: 23.10.2024 19:48 »
Hallo!
In meinem Antrag zur Arbeitszeit habe ich persönlich mit dem Pflegedirektor festgelegt, dass die Zeiten am Montag von 8-11 Uhr sind und von Mittwoch bis Freitag jeweils von7:37Uhr-15:42 Uhr.
Als Antwort aus der Personalabteilung kam nur, dass meine weitere wöchentliche Arbeitszeit 67,53% beträgt. Mehr nicht.
Heute war ich beim Pflegedirektor und er meinte, dass er mir nicht für den Montag extra einen Dienst schreiben wird und er den Tag jetzt immer mit 7,7h , genau wie die 3 anderen Tage planen wird. Das heißt, ich bin jetzt jeden Monat überplant und bekomme montags-4,7h abgezogen.
Ich frage mich jetzt wirklich, ob das rechtens ist, da ich ja nicht mehr arbeiten kann, wie ich muss. Dann habe ich nur noch Minusstunden, die sich gar nicht ausgleichen können?
Ihr habt ein 38,5 Woche?
Da wäre dein Sollzeit ja 26 h? Das wäre ja 4x 6,5
Soll das heißen, dass deine Soll Zeit jetzt auf 4x7,7h gesetzt wird? also 30h 48 min
und vorher 24h und 15 min waren, also 1x3 und 3x7 h 5 min
Passt irgendwie nicht was du da schreibst.
Und mehr Sollzeit verplanen als du Arbeitszeit vertraglich hast, ist natürlich nicht richtig.

bubi317

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #21 am: 23.10.2024 21:30 »
Hallo Moin Moin, danke für deine Hilfe.
Ja ich habe eine 26h Woche, entspricht bei 38,5h VZ 67,53%.
Bis jetzt habe ich montags 5h gearbeitet und mittwochs bis freitags je7h. Gesamt 26h.
Ab November sind es dann montags 3h und mittwochs bis freitags je 7,7h. Gesamt 26,1h.
Das mit der Überplanung mit 4x7,7h wäre also falsch?
Bei Planung mit 6,5h/Tag müssten sie mir dann eigentlich montags -3,5h abziehen, dafür aber 1,2h pro Tag gutschreiben für mittwochs bis freitags, dann würde es ja passen.

clarion

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #22 am: 24.10.2024 06:41 »
Ja, statt 7,7 h müssten 26 h geteilt durch 4 sind 6,5 h verteilt auf vier Tage als Sollzeit eingetragen werden. Wenn Du montags nur drei Stunden arbeitest, musst Du die anderen Tage rechnerisch 7 Stunden und 40 Minuten arbeiten, um auf eine Wochenarbeitszeit von 26 Stunden zu kommen.

biersau

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #23 am: 24.10.2024 07:01 »
Zeitwirtschaftler hier.


38,50 WAZ / 100 * 67,53% AZ = 25,999 Wochenstunden.

Somit sind theoretisch sogar 26,00 Wochenstunden zuviel.
Wenn man den Vertrag schon mit 2 Nachkommastellen angibt, wieso dann nicht 67,54%, das wären 26,0029 Wochenstunden.

Das kommt nun darauf an auf welchen Basisstunden dein Grundgehalt bezahlt wird. Wenn hier 26,00 Std. Grundgehalt bezahlt werden, dann würde ich mich persönlich damit zufrieden geben dass die Zeitwirtschaft auf Basis 26 Std. WAZ abgerechnet wird.

Aber ja du kannst mit dem Vorgesetzten abklären wie die zeitliche Lage der Arbeitstage sein soll.. ist im Endeffekt nur für Abwesenheiten relevant, bei 100% Anwesenheit ist die Berechnung auf gleichmäßig verteilter WAZ oder unterschiedlicher WAZ egal.

Korrekt wäre es hier 3 Tage jeweils 6,50 Std. anzusetzen und einen Tag mit 6,49 Stunden. In der Praxis auf 4x 6,50 zu gehen würde ich nicht machen, da die Wochenarbeitszeit mit den Basisstunden übereinstimmen muss (unbezahlte Tätigkeit, Sklavenhaltung)


Beste Lösung:
Vertrag auf 26 Wochenstunden festschreiben und 4x 6,50 Std. schriftlich festhalten. Die tatsächliche Arbeitszeit sowie Stundenkonto wird dann über die tägliche Mehrarbeit und Minderarbeit im System korrekt berechnet.

MoinMoin

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #24 am: 24.10.2024 07:46 »
Zeitwirtschaftler hier.


38,50 WAZ / 100 * 67,53% AZ = 25,999 Wochenstunden.

Somit sind theoretisch sogar 26,00 Wochenstunden zuviel.
Wenn man den Vertrag schon mit 2 Nachkommastellen angibt, wieso dann nicht 67,54%, das wären 26,0029 Wochenstunden.
Weil es 67,5324675 % sind  ::)

MoinMoin

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #25 am: 24.10.2024 07:51 »
Hallo Moin Moin, danke für deine Hilfe.
Ja ich habe eine 26h Woche, entspricht bei 38,5h VZ 67,53%.
Bis jetzt habe ich montags 5h gearbeitet und mittwochs bis freitags je7h. Gesamt 26h.
Ab November sind es dann montags 3h und mittwochs bis freitags je 7,7h. Gesamt 26,1h.
Das mit der Überplanung mit 4x7,7h wäre also falsch?
Bei Planung mit 6,5h/Tag müssten sie mir dann eigentlich montags -3,5h abziehen, dafür aber 1,2h pro Tag gutschreiben für mittwochs bis freitags, dann würde es ja passen.
Ja 4* 7,7 ist nicht das was du vertraglich an Arbeitsleistung vereinbart hast oder bezahlt bekommst.

7:37Uhr-15:42 Uhr.  sind aber keine 7,7 h, sondern 7,58  als 7h 35 min Arbeitszeit, da 30 min Pause nach 6h gemacht werden muss.

bubi317

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #26 am: 24.10.2024 09:45 »
Ok, dann werde ich auf 6,5h bestehen und dann sollte es passen.
Ich muss mich um 7:30 Uhr einstempeln, gezählt wird aber erst von 7:37Uhr bis 14:42 Uhr mit 6 Minuten Umkleidezeit.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. LG

Nordheidjer74

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Antw:Breitenbach Zeiterfassung
« Antwort #27 am: 24.10.2024 11:09 »
Bei uns ist es ähnlich wie bei Alien. (Wobei du bei deiner Rechnung nur auf 38 Stunden und 10 Minuten kommst?)

Mo - Mi 8:10 Stunden
Do 9:30 Stunden
Fr 5:00 Stunden

Und so wird es auch taggenau berücksichtigt.
(Deswegen ist es uns "verboten" Mo - Do Urlaub zu beantragen und am Freitag Überstundenfrei zu nehmen)

Ich finde die Taggenaue Abrechnung eigentlich ganz angenehm, aber klar ist es ein bisschen blöd, dass ein Urlaubstag am Donnerstag so "mehr wert" ist, als ein Urlaubstag am Freitag.

so läuft es bei uns auch. Abschließen oder beginnnen darf man den Urlaub auch mit einem FZA Tag. Nur 4 Tage Urlaub, dann Freitag FZA und ab Montag wieder Urlaub ist nicht gewollt.