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Duales Studium als Beamter
Earfalas:
Hallo,
folgende Thematik beschäftigt mich gerade sehr und ich hoffe ich kann hier ein paar Tipps bekommen. Die SuFu hat mir keine entsprechenden Treffer gebracht.
Zu meiner Situation:
Ich bin Bundesbeamter ohne Abi aber IHK geprüfter Fachinformatiker (gleichwertiges Niveau) im mD.
Um überhaupt die Möglichkeit zu haben vom mD in den gD zu wechseln benötige ich nun logischerweise ein fachbezogenes Studium.
Mir wird jetzt bei uns seit gut 3 Jahren erzählt, dass der Studiengang Duales Studium "Verwaltungsinformatik" oder "DASC" angeboten werden soll.
Da aber dieses Jahr wieder nichts passiert ist habe ich mich auf Interamt.de umgesehen und den Verwaltungsinformatiker in Massen gefunden.
Diese Angebote sind nun logischerweise anders vergütet was für mich zu einem monatlichen Verlust von ca. 1000€ führen würde.
Jetzt meine Fragen an Euch:
Wenn ich beim selben Dienstherr (BUND) ein Studium bekommen sollte, läuft das dann nicht über eine Abordnung und meine Bezüge bleiben gleich? Ich hab hier logischerweise schonmal bei einem potenziellen Ministerium nachgefragt und wir wurde gesagt ich müsste als Anwärter neu vereidigt werden. Das macht für mich aber beim gleichen Dienstherrn gar keinen Sinn.
Alternativ gäbe es den Wechsel des Dienstherren notfalls per Raubernennung. Ist es hier seitens des Dienstherrn möglich die Besoldungsgruppe des Studienplatzes so anzupassen, dass mein Verlust nicht so groß ist?
Oder wenn das Alles nicht geht und ich mich vom Beamtem wieder zum Anwärter ernennen lasse und in den sauren Apfel beiße (geht das eigentlich überhaupt), sinken dann meine Beiträge zur PKV entsprechend?
Danke im Voraus für hilfreiche Informationen am besten mit Quellenangaben.
clarion:
Hallo,
nur wenn man ein besonderes Interesse hat, Dich zu fördern, wird man dich mit Gewährung von (Teil-)Bezügen freistellen, damit Du studieren kannst. Wenn Dein Dienstherr das wollen würde, müsste er diese Qualifizierungsmöglichkeit auch ausschreiben, da evtl. auch andere Beamte aus dem mD ein Interesse hätten.
Warum dich jemand raubernennen wollen würde, damit Du unter Gewährung von A? Bezügen studieren kannst, kann ich nicht erkennen.
Eine Ernennung als Anwärter geht selbstverständlich. Für Anwärter gibt es günstige PKV Tarife, ob das auch für ein aufsattelndes Studium gilt, musst Du mit Deiner PKV klären.
Umlauf:
Bei uns wird immer wieder mal technische Aufstiegsstudium ausgeschrieben.
Für den gD ist es ein Vollzeitstudium im 50 Kilometerumkreis an einer vorher festgelegten Uni/FH. In den Semesterferien geht es dann ins Amt.
Bei hD ist es ein Fernstudium an der Uni. Wofür es in gewissen Umfang Freistellungen gibt. Außerdem gibt es Dienstreisen zu den wenigen Präsenzveranstaltungen.
Für den nichttechnischen Dienst ist es ein Verwaltungsstudium beim BVA/HS-Bund.
Während des Studiums bekommt man bei uns ganz regulär sein Sold weiter. Nach dem Studium muss man seine Wartezeit für die Laufbahnbefähigung abwarten und wird befördert.
Earfalas:
Ein Aufstiegsstudium wäre genau die Lösung die für mich optimal wäre. Da bei uns aber irgendwie für den technischen Dienst nix ausgeschrieben wird ist das alles sehr doof und ich brauche eine andere Lösung.
Umlauf:
Personalrat beauftragen, dass er entsprechendes mit der Dienststelle aushandelt.
Vorgesetztenkette entsprechend anfixen. Es muss ja irgendwie an die Verwaltung (Personal und Haushalt) gelangen. Gegen die Vorgesetztenriege wird nichts passieren.
Gibt es ein Personalentwicklungskonzept?
Grad im technischen Bereich sollte der Mangelzustand langsam im der letzten Ecke bekannt sein.
Grad bei Tarifbeschäftigten lässt sich für den Aufstieg in den vergleichbaren tgD auch mit dem Sonstigen Beschäftigen arbeiten.
Es muss aber von der Dienststelle gelebt werden.
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