Autor Thema: Gespräch zwecks Bewerbung im Ordnungsamt: Fragen?  (Read 2102 times)

josi

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Hallo zusammen,

ich hatte mich auf eine Stelle im Ordnungsamt beworben. Das war vor zig Monaten, es gab Zwischennachrichten, dass sich alles herauszögert und und und ...

Jetzt habe ich endlich mal einen Termin zwecks Vorstellung erhalten. Und das so kurzfristig, dass ich ohne zu überlegen für übermogen zugesagt habe! :-/

Ich habe die Aufgaben noch nie ausgeübt, wäre auch total neu in einem Ordnungsamt.

Vielleicht könnt ihr mir bitte ein wenig verraten, was ich wissen können sollte, müsste und welche Fragen kommen könnten.

Das wäre sehr lieb von euch.

Stellenanzeige:

Hauptsächliches Bearbeiten der ordnungsbehördlichen Bestattungen, insbesondere entsprechendes Beauftragen
Recherche und Kommunikation bzgl. Kostenübernahme
Abstimmen mit Angehörigen und sonstigen Beteiligten
Bearbeiten von Sachverhalten nach dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht
Bearbeiten von Angelegenheiten nach dem Vereinsrecht
Betreuen von und Vermitteln bzgl. Landfahrerplatz in diversen Angelegenheiten
Berufserfahrung in den genannten Rechtsgebieten ist wünschenswert
Kenntnisse der internen Verwaltungsstrukturen und Abläufe sind von Vorteil
umfangreiche Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Verfahrensrecht  wünschenswert
umfangreiche Kenntnisse im Gefahrenabwehrrecht wünschenswert

Ordnungsbehördliche Bestattungen bekomme ich noch hin, aber was könnte alles unter

allgemeines Gefahrenabwehrrecht
Vereinsrecht
Landfahrerplatz

fallen?

Die umfangreichen Kenntnisse sind zwar "nur" vorteilhaft und wünschenswert, aber wie kann ich da punkten, wenn ich da keine habe, wie der Arbeitgeber ja anhand meiner Unterlagen weiß?

Dankeschön.

GLG

BAT

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Antw:Gespräch zwecks Bewerbung im Ordnungsamt: Fragen?
« Antwort #1 am: 22.10.2024 20:10 »
Welche Vorkenntnisse hast du denn und welche Ausbildung?

Als Verwaltungskraft solltest Du ja das Verwaltungs- und Verfahrensrecht kennen. Örtliche und sachliche Zuständig, Bescheid (Verwaltungsakt) erstellen, dazu noch OWI-Verfahren, etc.

Das Ordnungsamt, gerade wenn es kommunal ist, ist schlicht ein Auffangbecken für alle Sachverhalte, die die öffentliche Sicherheit betreffen.

Hier in Niedersachsen z. B. als Rechtsgrundlage das NPOG (allgemeines Recht der GEfahrenabwehr) als Auffangbecken, immer aber Spezialgesetze zu beachten (hier zum Beispiel NHundG)

Vereinsrecht, einfach mal Googeln, EIntragung, Genehmigung, BGB...

bebolus

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Antw:Gespräch zwecks Bewerbung im Ordnungsamt: Fragen?
« Antwort #2 am: 23.10.2024 08:47 »
Das Interesse an der Stelle kann so groß nicht sein, wenn man die "zig Monate" für eine Vorbereitung verstreichen lässt.

Ekko

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Antw:Gespräch zwecks Bewerbung im Ordnungsamt: Fragen?
« Antwort #3 am: 24.10.2024 09:10 »
Das Interesse an der Stelle kann so groß nicht sein, wenn man die "zig Monate" für eine Vorbereitung verstreichen lässt.

Das ist doch schlichtweg überzogen. Aus dem Originalpost lässt sich nicht ableiten, dass eine Einladung in Aussicht gestellt wurde. Wozu sich Gedanken machen, wenn man nichtmal weiß, ob man eingeladen wird?

Wenn Leute etwas neues suchen, werden teils "zig Bewerbungen" geschrieben. Soll man erwarten, dass sich die Bewerbenden bis zur Rückmeldung in jede Stelle inkl. zugehörige Firma, Branche und Produkte einarbeiten?
Wann genau darf das denn passieren damit es sinnig ist? Wenn der Kollege sich direkt nach der Bewerbung einarbeitet, ist das Wissen mittlerweile wieder futsch. Oder muss man hier allmonatliche Auffrischungszeiten berücksichtigen?

Totaler Quatsch und volkommen ineffizient.

Finde es volkommen korrekt, bei so kurzfristigen Ansagen jede mögliche Informationsquelle anzuzapfen und dazu gehört auch dieses Forum. Wenn das Interesse da ist, dann nutzt man eben die kommenden Nachmittage und Abende zur Einarbeitung. Das sollte ausreichen. Schau dir die Stichpunkte einfach in Ruhe bei "Google" durch und mach dir ein paar Stichpunkte damit es besser hängen bleibt. Schau dir auch die HP der Behörde in Ruhe an. Welche Sachbereiche gibt es dort und welche Aufgabengebiete werden dort abgearbeitet. Gibt es News / Blogs aus dem Bereich, vielleicht sogar zu den Punkten, die du extra aufgeführt hast? Wer hat das Sagen?
Wenn du in dem BEreich noch nicht mehr Erfahrungen hast, kannst du dir diese auch nicht ausdenken. Mehr als das, was du dir nun anlesen kannst, kannst du auch nicht wissen. Wenn deine Person und Lernwilligkeit trotzdem überzeugt, hast du immer eine Chance. Und wenn man dann im Gespräch feststellt, dass das nicht reicht und  man dich auch nicht durch eine anständige Einarbeitung auf das notwendige Level kriegt, dann ist es vielleicht auch besser, wenn du die Stelle nicht bekommst.

Wenn es zu knapp wird, darfst du auch nach einem anderen Termin fragen. wenn das dort nicht gewünscht ist, dann eben nicht. Aber fragen kostet bekanntermaßen nichts.


bebolus

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Antw:Gespräch zwecks Bewerbung im Ordnungsamt: Fragen?
« Antwort #4 am: 24.10.2024 17:21 »



Soll man erwarten, dass sich die Bewerbenden bis zur Rückmeldung in jede Stelle inkl. zugehörige Firma, Branche und Produkte einarbeiten?

Ich bin kein großer Freund vom gendern, aber wenn dann bitte nicht so schmerzhaft.. Gruß

BAT

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Antw:Gespräch zwecks Bewerbung im Ordnungsamt: Fragen?
« Antwort #5 am: 24.10.2024 19:42 »
Inhaltlich ist es natürlich sachlich falsch geschrieben, dass ist ja das Problem, dass man mit dieser Sprache nicht exakt schreiben kann.

Die Schönheit der Sprache ist da noch ein ganz anderes Thema.

Ekko

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Antw:Gespräch zwecks Bewerbung im Ordnungsamt: Fragen?
« Antwort #6 am: 25.10.2024 11:52 »
Ich bitte um Nachsicht. Aufgrund der hiesigen Vorgaben und des Umgangs in dem Themenbereich, gehe ich mittlerweile lieber einen Schritt zu weit als zu kurz.