Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Krank am Wochenende im Schichtsystem
Capo:
Wenn Du am Wochenende Dienstplanmäßig eingesetzt bist werden dir die Stunden angerechnet.
Sollte ein Beschäftigter „schichtplanmäßig eingesetzt gewesen sein und während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit ein für ihn geltender Schichtplan bestanden haben, bestimmte sich der Zeitfaktor des fortzuzahlenden Entgelts nach den tatsächlich ausgefallenen Arbeitsstunden”
(BAG Urteil vom 26.06.2002, 5 AZR 5/01)
Capo:
Da nur die Stunden im Krankheitsfall als geleistet gelten die auch im Dienstplan stehen, werden die Stunden von Mittwoch bis Sonntag gerechnet und von den Plichtstunden abgezogen, der Montag und Dienstag würde hier im Krankheitsfall nicht zu den Plichtstunden gerechnet.
DrZombeck:
--- Zitat von: Capo am 25.10.2024 11:25 ---Da nur die Stunden im Krankheitsfall als geleistet gelten die auch im Dienstplan stehen, werden die Stunden von Mittwoch bis Sonntag gerechnet und von den Plichtstunden abgezogen, der Montag und Dienstag würde hier im Krankheitsfall nicht zu den Plichtstunden gerechnet.
--- End quote ---
Danke für die Antwort. Kannst du mir hierzu eine Beispielrechnung geben? Es ist bei uns Folender Standart, dass wir im Tagdienst (FD/SD) 8 Stunden arbeiten (plus überstunden) und am WE 12 Stunden. Allerdings arbeitet der ND immer 9 Stunden 21 - 6 und am WE auch 12 Stunden.
Wie kann ich das also mit den Pflichtstunden genau verstehen und bekommt der ND wenn er ausfällt dann 9 Stunden?
Capo:
Ich kann dir das nur so grob wiedergeben da ich kein Profi in der Berechnung bin. Der Arbeitgeber hat durch Aufstellen eines Wechselschichtplans (meistens für das Jahr, mit genauen Angaben erst im Monat) die Regelmäßige Arbeitszeit so Aufgeteilt das jeder auf die durchschnittliche Arbeitszeit kommt. Bei einer 39,5 Std. Woche und 52 Wochen im Jahr sind das 2054 Std. . Bei z.B. 8 Stunden Schichten sind das 256 Schichten, davon werden dann die Urlaubstage als Schichten abgezogen. Der Rest sind dann die zu Leistenden Schichten. Bin ich dann bei einer dieser Krank bekomme ich diese als Lohnfortzahlung angerechnet. Da wird meines Wissens nichts mit Einzelstunden gerechnet. Wenn man unterschiedliche Schichtlängen im Plan hat wird dann die Dienstplanmäßige angerechnet. das heißt es gelten in deinen Fall Mittwoch bis Freitag drei 8 Stundenschichten, Samstag und Sonntag je 12 Stunden (oder 9 Stunden bei Nachtschicht) als geleistet und werden von deinen Jahressoll abgezogen. Die Berechnung bei Wechselschicht ist ziemlich Kompliziert daher ist das nur so grob wie ich es Verstanden habe. Für genauere Infos Fachmann fragen.
peer80:
Ihr habt doch sicher verbindliche Dienstpläne? Dann wird bei Krankheit der geplante Dienst als Ausfallzeit zu Grunde gelegt, da bei Krankheit weder Plus-noch Minusstunden entstehen. In Deinem Beispiel mit einem Sollplan:
Mo frei
Di frei
Mi 8
Do 8
Fr 8
Sa 12
So 12
Bei Krankheit von Montag bis Sonntag müssen 48 Stunden angerechnet werden.
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