Autor Thema: Wechsel von Diakonie Bayern Avr in TvöD Sue  (Read 1458 times)

Jenny84

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Hallo :)

Ich bin aktuell abgestellt bei der Diakonie Oberbayern und Wechsel nun voraussichtlich im Januar 2025 zur Landeshaupstadt München, in den TvöD Sue.

Man wollte mich dort in die S12 in Stufe 3 eingruppieren. Ich werde nun aber nach langem hin und her in die Stufe 4 eingruppiert. In der 4 befinde ich mich auch gerade beim Avr. Bei diesem verbringt man aber auch z.B. 5 Jahre in der Stufe 3.

Nun bin ich etwas unschlüssig wirklich zu wechseln, da ich die Bezahlung im Tvöd doch etwas schlechter finde.
Zum Vergleich, ich verdiene ab Dezember fast 600 Euro Brutto (ohne Zulagen) mehr in der selben Stufe wie beim TvöD. Da ich familiäre Verpflichtungen habe, ist das für mich viel Geld. Zudem würde meine Stufenlaufzeit bei 0 beginnen, während ich im Avr bereits 3 Jahre hinter mir habe. Ich würde sowohl beim TvöD als auch im AvR in 4 Jahren somit in die Stufe 5 kommen- was dann aber bereits 1000 Euro Brutto Unterschied beim Gehalt machen würde, da sich mein Gehalt jährlich um 200 Euro Brutto erhöht und darin sind noch nichtmal irgendwelche neuen Tarifverhandlungen mit inkludiert. Ich habe das Gefühl der Wechsel ist in finanzieller Hinsicht eher ein Nachteil.

Gibt es im TvöD irgendwelche Möglichkeiten eine Fachkräftezulage auszuhandeln? Oder eine Vorweggewährung von Stufen?

Mit wurde gesagt, eine Einstufung in die 5 würde keinesfalls gehen und die 4 wäre schon das Beste was ich für mich rausholen könnte.


Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

LG



cyrix42

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Antw:Wechsel von Diakonie Bayern Avr in TvöD Sue
« Antwort #1 am: 25.10.2024 01:20 »
Gemäß §16 Absatz (2) Satz 3 darf der AG „zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist“. Tariflich spricht also nichts dagegen, bei Vorliegen von 15 Jahren förderlicher Berufserfahrung auch direkt bei Einstellung die Stufe 6 zu erhalten — sofern es nicht auch geeignete Kandidat_innen gibt, die auch für weniger kommen würden.

Die Aussage „[Stufe] 5 würde keinesfalls gehen“ ist jedenfalls nicht tariflich begründet; sofern du mindestens 10 Jahre förderliche Berufserfahrung hast.