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Höhergruppierung

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wakesys:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 28.10.2024 20:04 ---Hmm, davon ab, dass es tariflich solch einen Antrag nicht gibt, würde ein "Hinweis" auf die Eingruppierung auch nur  auf den Zeitpunkt der Übertragung entsprechender Aufgaben abspielen.

Sind die höherwertigen Aufgaben noch nicht übertragen, könnte man verabreden, dass diese im Frühjahr 2025 übertragen werden. Bliebe die Frage, was denn seit Mai 2023 Aufgaben und EG sind.

--- End quote ---

Ab Mai 2023 wurde EG 5 mit Zulage zur 7 bezahlt aufgrund der Vorbemerkung Nr. 7 der Entgeltordnung. Aufgaben waren eher mau, da man mir erst nach der BL1 Phase richtige Aufgaben geben wollte. Kurzum: man hatte einfach keine Lust mich wirklich einzuarbeiten und mir Aufgaben zu geben.

wakesys:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 28.10.2024 22:02 ---Wenn dir Tätigkeiten nach EG 9a übertragen worden sind, müsste dir nach der Vorbemerkung Nr. 7 schon während des Lehrgangsbesuch eine entsprechende Zulage gezahlt werden und nicht erst nach Abschluss des Lehrgangs.

--- End quote ---

Die Zulage wurde bezahlt aber nur von der EG 5 zu EG 7. Auch jetzt will man mir nicht mehr als eine EG 7 zugestehen nach Bestehen des BL 1. Für mich ist es wie Martin sagt, ich wurde unter falschen Tatsachen in ein Beschäftigungsverhältnis gelockt, ohne das man jemals die Absicht hatte, mir nach bestandenem BL 1 eine EG 9a zu bezahlen. Ich werde mich in meinem Antrag/Anschreiben auf Höhergruppierung im Frühjahr 2025 auf die Stellenausschreibung auf Interamt beziehen. Glücklicherweise habe ich davon noch Screenshots, wo eindeutig eine EG 9a angegeben wurde. Ob es was hilft...schwer zu sagen.

MoinMoin:
Wenn du jetzt deine BL 1, dann kannst du dich doch wieder woanders hin bewerben für eine 9a.

Und zu deiner Eingruppierung:
Es wird dir also nur zu 20% Tätigkeiten die selbstständige Leistungen erfordert übertragen.
und nicht 33% (EG8) bzw. 50% (9a).

Wie ist es bei der Aufgabenzuteilung organisiert, dass du nicht mehr Anteile hast?
Wie weißt deine SGL dir Aufgaben zu, sind diese Aufgaben vor Zuteilung differenzierbar bzgl. des "Schwierigkeitsgrades"?
Falls es nicht organisiert ist, dann könnte eine Klage beim ArbG Erfolg haben, da du dann halt minimum deine 50% voll hast.
Alternativ gehst du hin und hörst auf diese Tätigkeiten bis um Ende des Monats auszuüben, wenn die 20% voll sind und forderst deinen SGL auf dir Aufgaben ohne sL zuzuweisen.

FearOfTheDuck:
Sofern dir keine höherwertigen Aufgaben übertragen wurden und du nicht zumindest schriftlich irgend eine Vereinbarung vorlegen kannst, aus der die Absicht dazu hervorgeht, sehe ich für deine Klage schwarz.
Was steht denn in deinem Arbeits-/Änderungsvertrag?

TB sind nun mal nach ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wie der AG die einzelnen Aufgaben verteilt, bleibt ihm überlassen und letztendlich auch, welche Aufgaben er dir überträgt. Daran ändert die ursprüngliche Stellenausschreibung nichts, so ärgerlich das für dich ist. Wie es dem AG frei steht, sich zu organisieren, so kann er seine Organisation auch ändern.

wakesys:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.10.2024 08:13 ---Wenn du jetzt deine BL 1, dann kannst du dich doch wieder woanders hin bewerben für eine 9a.

Und zu deiner Eingruppierung:
Es wird dir also nur zu 20% Tätigkeiten die selbstständige Leistungen erfordert übertragen.
und nicht 33% (EG8) bzw. 50% (9a).

Wie ist es bei der Aufgabenzuteilung organisiert, dass du nicht mehr Anteile hast?
Wie weißt deine SGL dir Aufgaben zu, sind diese Aufgaben vor Zuteilung differenzierbar bzgl. des "Schwierigkeitsgrades"?
Falls es nicht organisiert ist, dann könnte eine Klage beim ArbG Erfolg haben, da du dann halt minimum deine 50% voll hast.
Alternativ gehst du hin und hörst auf diese Tätigkeiten bis um Ende des Monats auszuüben, wenn die 20% voll sind und forderst deinen SGL auf dir Aufgaben ohne sL zuzuweisen.

--- End quote ---


Jede Aufgabe die ich mache, hat mit dem Sachgebiet zu tun. Ich mache zb keine 0815 Assistenzaufgaben wie mein Kollege, der auf einer EG 8 eingruppiert ist. Ich habe generell recht wenig zu tun und sitze viel unbeschäftigt rum, aber alles was ich mache bedarf selbstständiger Leistung, da es immer neue Projekte sind, um die es sich handelt. Copy paste ist im Grunde nicht wirklich hilfreich/machbar. Eine Kündigung würde bedeuten, dass ich den BL 1 noch zum Großteil zurückbezahlen müsste und das kommt def. nicht in Frage.

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