Was wäre, wenn die Ex-Kollegin eingestellt werden sollte?
Dann kann dies von der Rechtaufsicht gerügt werden. Die unterlegenen internen Bewerber haben Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die obsiegende Bewerberin.
Ist diese Weitergabe einer internen Stellenanzeige an ausgewählte Externe rechtens?
Die Handlung stellt ggf. eine Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dar. Ich würde die Wahrscheinlichkeit, dass es Folgen gibt und eventuelle Folgen als äußerst gering ansehen.
Unterm Strich wird der dann evtl. eingestellten Ex-Kollegin nichts passieren, also keine Kündigung ...?
Wenn sie den Vertag in der Tasche hat, dann hat das keine Auswirkung. Wenn das Verfahren gestoppt wird, dann könnte es die Auswirkung haben, dass sie sich der anderen Konkurrenz stellen muss, da dann Ausgeschrieben wird und sie sich mit dem zweiten externen und anderen messen lassen muss.
Denn das wäre die korrekte Vorgehensweise gewesen:
Man stellt fest, dass jemand externes gut passt.
Stoppt das Verfahren (einvernehmlich mit dem PR) schreibt für 1-2 Wochen neu aus. Kaum ein Externer bekommt das mit, da kein idR Externer dort nach Stellen schaut und dann ist das Verfahren sauber.
Aber nach Ausschreibung die Regeln ändern ist halt nicht korrekt und genau um so einen Klüngel zu verhindern ist der PR in der Mitbestimmung.