Es wird in dem Schreiben Bezug genommen auf § 15 Abs.2 Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein. Hier kann man Folgendes lesen: Im Übrigen regelt sich die Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
§ 195 BGB sagt, dass die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
§ 818 BGB sagt, dass der Bereicherungsanspruch weg fällt, soweit der Empfängern nicht mehr bereichert ist.
Die zuviel gezahlten Beträge sind in unsere Lebenshaltungskosten geflossen, es ist also nichts mehr da, dementsprechend bin ich ja nicht mehr bereichert.
Bin ich da jetzt falsch davor?