Auch mit dem aktuellen Bosoldungsanpassungsgesetz scheint die Besoldung mit Wirkung ab dem 01.11.2024, für die Beamten innerhalb von Niedersachsen, verfassungswidrig zu sein. Daraufhin hatte auch bereits während der Beratung der wissenschaftliche Dienst des Landtages hingewiesen.
Gibt es bereits ausreichend begründete Musterwidersprüche?
In der Vergangenheit hatte Swen Tarnosch auch mal einen vollumfänglich begründeten Widerspruch zur Verfügung gestellt.