Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Andere Stelle nach Elternzeit: bleibt Entgeltgruppe beibehalten oder nicht?
Polly16396:
Hallo zusammen,
ich bin Amtsleiterin in Elternzeit. Momentan steht im Raum, ob ich nicht eine andere Stelle im gleichen Haus antrete. Wie verhält es sich mit der Entgeltgruppe?
Wenn ich eine minderwertigere Tätigkeit annehme, darf dann auch meine EG angepasst werden oder bleibt sie erhalten?
Gibt es einen Unterschied, ob ich der minderwertigeren Tätigkeit (momentan steht im Raum: Stellvertretung des Amtsleiters) quasi „freiwillig“ zustimme oder ob sie mir vom Arbeitgeber zugewiesen wird?
Danke für eine Antwort.
Viele Grüße
Jasmin
brian:
Du hast Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, nur nicht auf denselben wie vor der Elternzeit.
FearOfTheDuck:
D.h. auch dass du ohne deine Zustimmung nicht herabgruppiert werden kannst. Der AG müsste dann schauen, ob er eine gleichwertige Stelle findet. Erst wenn er diese nachweislich nicht findet, kann es kritisch werden.
Polly16396:
Naja, wir sind ein kleines Rathaus. Da wird er keine gleichwertige Tätigkeit (= andere Amtsleitung) finden… sondern eben nur geringwertige Tätigkeiten (Stellvertretung od. Sachbearbeiter).
Aber selbst wenn der Arbeitgeber mir diese geringwertigere Tätigkeit anbietet bzw. mir zuweist, dann habe ich Anspruch auf die gleiche Entgeltgruppe?
FearOfTheDuck:
Natürlich nicht, da TB anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Das heißt, wenn du eingruppierungsrelevant niedrigere Aufgaben übertragen bekommst, bist du automatisch niedriger eingruppiert. In der Praxis zahlen manche AG das Gehalt der bisherigen EG aber weiter, da sie entweder besonders großzügig ober besonders konfliktscheu sind.
Eine Tätigkeit außerhalb deiner EG kann dir der AG wie gesagt nur mit deiner Zustimmung zuweisen oder dir am Ende eine Änderungskündigung aussprechen.
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