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Andere Stelle nach Elternzeit: bleibt Entgeltgruppe beibehalten oder nicht?
MoinMoin:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 30.10.2024 12:11 ---dir am Ende eine Änderungskündigung aussprechen.
--- End quote ---
Was aber schwierig sein dürfte, wenn er das mit der Elternzeitrückkehr und ich habe jetzt nichts passendes mehr für dich begründen will.
Polly16396:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 30.10.2024 12:11 ---Natürlich nicht, da TB anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Das heißt, wenn du eingruppierungsrelevant niedrigere Aufgaben übertragen bekommst, bist du automatisch niedriger eingruppiert. In der Praxis zahlen manche AG das Gehalt der bisherigen EG aber weiter, da sie entweder besonders großzügig ober besonders konfliktscheu sind.
Eine Tätigkeit außerhalb deiner EG kann dir der AG wie gesagt nur mit deiner Zustimmung zuweisen oder dir am Ende eine Änderungskündigung aussprechen.
--- End quote ---
Das verstehe ich nicht ganz… werde ich nun niedriger eingruppiert, weil ich diese Tätigkeit dann nicht nur vorübergehend ausübe oder muss ich dem zustimmen? …was ist wohl nicht freiwillig tun werde…
MoinMoin:
--- Zitat von: Polly16396 am 30.10.2024 15:13 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 30.10.2024 12:11 ---Natürlich nicht, da TB anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Das heißt, wenn du eingruppierungsrelevant niedrigere Aufgaben übertragen bekommst, bist du automatisch niedriger eingruppiert. In der Praxis zahlen manche AG das Gehalt der bisherigen EG aber weiter, da sie entweder besonders großzügig ober besonders konfliktscheu sind.
Eine Tätigkeit außerhalb deiner EG kann dir der AG wie gesagt nur mit deiner Zustimmung zuweisen oder dir am Ende eine Änderungskündigung aussprechen.
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Das verstehe ich nicht ganz… werde ich nun niedriger eingruppiert, weil ich diese Tätigkeit dann nicht nur vorübergehend ausübe oder muss ich dem zustimmen? …was ist wohl nicht freiwillig tun werde…
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Wenn dein AG dir dauerhaft neue auszuübende Tätigkeiten zuweist, die niedriger eingruppiert sind und du diese neuen Tätigkeiten akzeptierst, dann bist du herabgruppiert.
Casa:
--- Zitat ---Wenn dein AG dir dauerhaft neue auszuübende Tätigkeiten zuweist, die niedriger eingruppiert sind und du diese neuen Tätigkeiten akzeptierst, dann bist du herabgruppiert.
--- End quote ---
Alternativ lässt sich aber auch ausdrücklich vereinbaren, Tätigkeit X zu Entgeltgruppe Y.
Oder du bestehst auf die gleichwertige Tätigkeit und der AG soll sich Gedanken machen, wohin er deine Vertretung umsetzt.
MoinMoin:
Ist halt schlecht, wenn der AG diese Elternvertretung nicht als vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten realisiert hat.
Und jetzt im die hT ausgehen.
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