Genau. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit auf meiner alten Stelle, was bei meinem alten Chef auch kein Problem war. Mein neuer Chef möchte mir jetzt aber die Stellvertretung anbieten/ zuweisen und meine Amtsleiterstelle neu ausschreiben.
Zusätzlich möchte er meine entstandenen Überstunden auszahlen. Darf er das denn bestimmen oder ist das auch zustimmungspflichtig?
Mir wäre es lieber, dafür Freizeitausgleich zu bekommen.
Wenn es bisher keine Stellvertretung gibt, dann wäre doch wohl der richtige Weg, eine Stelle AL in deiner jetzigen Eingruppierung zu machen und aus dem Rest eine stv. AL-Stelle, die ja ggf. mit anderen Aufgaben noch ergänzt werden könnte, damit bspw. 80-100% ausgeschrieben werden könnten, wenn man sich damit mehr Bewerbungen erhofft. Da man hierfür in kleinen Gemeinden idR ohnehin extern eine Beratungsfirma für die Stellenbewertungen nimmt, könnte diese im Rahmen einer kleinen Organisationsuntersuchung eine Aufgabenverteilung direkt vorschlagen. Einen Grund, warum du nicht mehr in deiner alten Eingruppierung arbeiten kannst, sehe ich unter den Voraussetzungen jedenfalls nicht.
Zu den Überstunden: Sind das denn überhaupt Überstunden (§7 Abs. 7 TVöD) oder ist das Mehrarbeit? Was sagt eure (evtl. vorhandene) Dienstvereinbarung dazu?
Mehrarbeit müsste nach §6 Abs. 2 S. 1 TVöD idR innerhalb 1 Jahres ausgeglichen werden. Ansonsten sieht der Tarif grds. eine Auszahlung vor.