Autor Thema: Anpassung TV-L an TVöD  (Read 2653 times)

Fanni

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Anpassung TV-L an TVöD
« am: 30.10.2024 20:18 »
Hallo in die Runde,
ist eine Anpassung des Gehalts von TV-L auf den TVöD möglich, wenn vergleichbare Arbeitgeber in der Region überwiegend nach TVöD bezahlen und diverse Stellen bei diesen anderen Arbeitgebern unbesetzt also ausgeschrieben sind?

FearOfTheDuck

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Antw:Anpassung TV-L an TVöD
« Antwort #1 am: 30.10.2024 21:46 »
Außertariflich sicherlich.

Ansonsten ist es selbstverschuldetes Unheil der Länder.

troubleshooting

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Antw:Anpassung TV-L an TVöD
« Antwort #2 am: 31.10.2024 07:42 »
Zumindest hier im Land absolut utopisch. Statt dessen wird weiter eine Raubtiermentalität der Städte und Gemeinden bejammert. Jedes einzelne Mal, wenn jemand kündigt.

Solange sich stur hinter dem - gerade im Ing.-Bereich - miesen TV-L versteckt wird und, parallel die Gewerkschaften nicht für alle AN verhandeln, sondern sich nur auf einzelne Tarifbereich konzentrieren, wird sich das auch nicht ändern.

Bei meinem Ex-AG kommunizieren immer mehr Abteilungen, dass sie "handlungsunfähig" geworden sind. Konsequenz? Keine! Ist halt so mit dem Fachkräftemangel (hier bitte Schulterzucken dazu denken).

McOldie

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Antw:Anpassung TV-L an TVöD
« Antwort #3 am: 31.10.2024 17:13 »
Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, dürfte es nicht möglich sein. Wenn es sich um einen nicht tarifgebundenen arbeitgeber handelt, der den TV-L nur per einzelvertrglicher Veeinbarung anwendet, kann er dieses tum. Dann muss er ledigleich die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ändern (nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer). Wenn es sich um einen freien Träger handelt, der Empfänger von öffentlichen Zuwendungen ist, wird es schwieriger. Wegen dem Besserstellungsverbo nach dem Zuwendungsrecht, müsste er sich ein derrtiges Vorgehen vom Zuwendungsgeber absegnen lassen.

MoinMoin

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Antw:Anpassung TV-L an TVöD
« Antwort #4 am: 01.11.2024 05:43 »
Hallo in die Runde,
ist eine Anpassung des Gehalts von TV-L auf den TVöD möglich, wenn vergleichbare Arbeitgeber in der Region überwiegend nach TVöD bezahlen und diverse Stellen bei diesen anderen Arbeitgebern unbesetzt also ausgeschrieben sind?
Ja, das ist tariflich jederzeit möglich. Dafür gibt es den §16.5 im TVL.
Wenn AGs dieses nicht anwenden wollen, dann sind sie halt selber Schuld. Wir verwenden ihn stets, wenn Mitarbeiter bleiben wollen, aber halt woanders mehr Geld verdienen würden.
In der Regel reicht der Nachweis, dass man eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch hat uU wollen die AGs jedoch zusätzlich einen Nachweis eines Arbeitsangebotes haben.