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PKV zweites Kind

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Gsomer:
Hallo,

meine Frau und ich, beide Beamte im mittleren Dienst, erwarten zum Ende des Jahres unser zweites Kind. Aktuell sind wir beide zu 50 % beihilfeberechtigt. Meine Frau wird zwei Jahre in Elternzeit gehen.

Derzeit überlegen wir, über wen wir unser zweites Kind versichern sollen. Würden wir das Kind über meine Frau versichern, würden ihre Krankenkassenbeiträge sinken, da sie dann 70 % Beihilfe erhalten würde. Allerdings befürchtet sie, dass dies zu Leistungseinbußen bei der Krankenkasse führen könnte, da die Beihilfe nicht immer alle Kosten übernimmt.

Versichern wir das Kind über mich, würden die hohen Beiträge für die PKV bestehen bleiben. Allerdings könnte sie gemäß § 9 Abs. 2 MuSchEltZV ihre PKV-Beiträge während der Elternzeit erstattet bekommen.

Aktuell tendieren wir eher dazu, das Kind über mich zu versichern.

Hat jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht und könnte berichten, was empfehlenswert wäre?

Wäre es grundsätzlich möglich, nach Beendigung der Elternzeit beide Kinder wieder über meine Frau zu versichern? Nach der Elternzeit wird sie nur noch zu 50 % arbeiten, was eine Möglichkeit wäre, dauerhaft Kosten zu sparen. Wir sind uns jedoch unsicher, ob es möglich ist, das Kind zunächst über mich und anschließend über meine Frau zu versichern.

matthew1312:
Beide Elternteile beim Bund beamtet?

Dann gilt:

Während Elternzeit 70 % Beihilfe für die Person, die in Elternzeit ist.

Wenn während der Elternzeit eine "Alleinverdienerehe" besteht, müssten die kindbezogenen Familienzuschläge an den Elternteil gehen, der eben allein Dienst verrichtet. Durch diese Verschiebung in der Zuordnung der kindbezogenen Familienzuschläge erhält dann auch der alleinverdienende Elternteil 70 % Beihilfe. Die Beihilfe steigt also für beide auf 70 Prozent.

Das alles muss dann unbedingt möglichst rasch der PKV angezeigt werden. Nur so senken die auch die Prämien ab durch das Anpassen der Tarifbausteine. Vieles ist dabei auch davon abhängig, dass ein Kindergeldbescheid vorliegt. Wer aber letzen Endes das Kindergeld bezieht, ist im Falle einer Alleinverdienerehe von zwei Bundesbeamten (einer in Elternzeit) aber egal.

Nach dem Ende der Elternzeit ändert sich das dann wieder. Hier kann es auch wirklich interessant sein, bei welcher Person die Kinder letztlich zu berücksichtigen sind. Denn nur deren PKV-Prämie sinkt dann bzw. bleibt abgesenkt.

Rechtsgrundlage:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__46.html

Gsomer:
Danke für die Antwort. Beide sind beim Bund verbeamtet.
Das wir beide 70% Beihilfeberechtigt werden ist mir absolut neu. Dann macht es ja ohnehin kein Sinn sich Gedanken darüber zu machen bei wem das Kind während der Elternzeit versichert ist.

Saxum:
Für die Elternzeit und Beihilfe beim Bund gibt es diese informative Seite:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/elternzeit/elternzeit-artikel.html

Davon abgesehen, was konkret für Leistungseinbüßen werden befürchtet? Insbesondere bei Schwangerschaft, und Entbindung kann ich aus der Beihilfeverordnung jetzt nichts einschränkendes herauslesen.

Gsomer:
Bei Arzneimittelerstattungen und auch beim Zahnarzt werden manche Kosten seitens der Beihilfe nicht erstattet.

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