Autor Thema: Ablehnung  (Read 1924 times)

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Antw:Ablehnung
« Antwort #15 am: 02.11.2024 23:26 »
Kannst Du Dich denn nicht als Regelbewerber um eine Verbeamtung bemühen? Die Iotion des "Anderen Bewerbers" ist doch eher für den Fall gedacht, dass es einer Person an der erforderlichen formalen Qualifikation fehlt. Das scheint bei Dir doch gar nicht der Fall zu sein.

Casa

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« Antwort #16 am: 03.11.2024 21:36 »
Zitat
Beide Tätigkeitrn waren in der Kommunikation. Presse- Marketing.

Die Tätigkeit an der soll Uni wissenschaftlich gewesen sein. Stimmt das?

Mit den spärlichen Informationen kommen wir hier kaum weiter.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

SimsiBumbu

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« Antwort #17 am: 04.11.2024 11:55 »
Beide Tätigkeitrn waren in der Kommunikation. Presse- Marketing.

Wieso verbeamtet man überhaupt in diesem Arbeitsbereich? Was ist denn da die hoheitliche Aufgabe?

peterretep

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« Antwort #18 am: 04.11.2024 12:27 »
Ich habe immer immer im höheren Dienst gearbeite, nur in einer anderen Laufbahn offensichtlich, also Wissenschaft. Damit ich in der allg. Verwaltung verbeamtet werde im höheren Dienst, wird von mir eine 4-jährige hauptberufliche Tätihkeit gefordert. Da ich aber nur im wissenschaftlichen Dienst gearbeitet habe, wird mir die Zeit nicht anerkannt.

Organisator

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« Antwort #19 am: 04.11.2024 12:44 »
Ich habe immer immer im höheren Dienst gearbeite, nur in einer anderen Laufbahn offensichtlich, also Wissenschaft. Damit ich in der allg. Verwaltung verbeamtet werde im höheren Dienst, wird von mir eine 4-jährige hauptberufliche Tätihkeit gefordert. Da ich aber nur im wissenschaftlichen Dienst gearbeitet habe, wird mir die Zeit nicht anerkannt.

Das ist so rechtlich vorgesehen. Obs allerdings wirklich 4 Jahre hauptberufliche Tätigkeit sind, würde ich man in den landesrechtlichen Vorschriften nachschauen.

peterretep

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« Antwort #20 am: 05.11.2024 14:13 »
Ich habe also als wissenschaftlicher MA an einer Hochschule TVH-13 gearbeitet. Diese Tätigkeit ist 1:1 vergleichbar mit der jetzigen Tätigkeit bei der Landesbehörde. Hier sitze ich auch auf der 13er Stelle. Die Verbeamtung wird aber abgelehnt. Der Grund: die Stelle WissMA wird der Laufbahn wissenschaftlicher Dienst zugeordenet und weil ich sonst keine 4-jährige Hauptberufliche Tätigkeit nachweisen kann, verbeamten die mich nicht. Jetzt arbeite ich in der allg. Verwaltung. Die Frage ist, warum sind die nicht flexibel. Gibt es ein Ermessen?

Gewerbler

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« Antwort #21 am: 05.11.2024 14:17 »
Wie kommst du denn überhaupt darauf, verbeamtet zu werden? Sind die Kollegen verbeamtet? Wurde das in Aussicht gestellt?
Es gibt nunmal keinen Rechtsanspruch darauf und wenn die Zeiten nicht anerkannt werden, bleibt wohl nur, die 4 Jahre auf der jetzigen Stelle zu warten und zu hoffen, dass es dann geht. Oder halt nach ner anderen Stelle umsehen.