Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Freistellung Bewerbungsgespräch - "Angemessener Zeitraum"
Behoerdenneuling:
Hallo in die Runde :)
Ich befinde mich derzeit in einem bis ca. Ende Februar befristeten Arbeitsverhältnis (Elternzeitvertretung) bei einer Fachbehörde in einem Bundesland. Nun habe ich eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch bei der entsprechenden Fachbehörde auf Bundesebene erhalten, welches Mitte November stattfinden soll.
Ich habe nachgelesen, dass bei befristeten Arbeitsverhältnissen der AG dem AN eine „angemessene Zeit” einräumen muss um eine neue Anstellung zu finden. Daher nun meine Frage zu euren Erfahrungswerten oder potentiell bekannten Urteilen, ab wann man von einem "angemessenen Vorlauf" ausgehen kann (ein Monat vor Vertragsende wäre ja bspw. sehr knapp für einen nahtlosen Übergang)? Und was gilt als "angemessene Zeit"? Kann der AG das komplett verweigern, wenn er seinerseits ein Angebot für eine Weiterbeschäftigung stellt?
Vielen Dank und liebe Grüße :)
2strong:
Welcher Zeitraum in Betracht kommt, hängt von der Dauer der Beschäftigung ab:
Man betrachtet dabei, wie lang die Kündigungsfrist - in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer - wäre, wenn es sich um ein unbefristeten Arbeitsverhältnis handeln würde. Betrüge Die Kündigungsfrist dann beispielsweise sechs Wochen zum Monatsende, müsste in Deinem Fall auch binnen sechs Wochen vor Vertragsende Freistellung zur Bewerbung erfolgen. Allerdings nur in angemessenem Umfang. Pro Beschäftigungsjahr dürften ein bis zwei Tage angemessen sein.
Behoerdenneuling:
Vielen Dank für die detaillierte Antwort!
Die Vertragsdauer hat nur 9,5 Monate (Mai '24 bis Feb '25) betragen, Frist ist also ein Monat zum Monatsende. Das schränkt die Möglichkeiten zu einem Bewerbungsgespräch zu gehen ja massiv ein und macht eine nahtlose Anschlussbeschäftigung quasi unmöglich weil (a) ich nur einen oder zwei Tage ab Mitte Januar bekommen würde, (b) bei einem Bewerbungsgespräch Mitte Januar in einer Behörde eine Anstellung ab März aufgrund der Dauer der Vorgänge nahezu utopisch ist und (c) ich durch die Vertragsdauer nur wenige Urlaubstage habe (für Mai keine bekommen da Anstellung zum 02., für Februar bekomme ich auch schon keine mehr da Anstellung nicht bis Monatsende; was ich habe ich für den Abschluss der Promotion drauf gegangen) :(
aronzo:
Wo ist denn das Problem? Du kannst doch im Rahmen deiner Gleitzeitregelung jederzeit frei nehmen; ein berechtigtes Interesse für die Wahrnehmung eines Bewerbungsgespräches dürfte in jedem Fall gegeben sein. Deine Vorstellung von einer zusätzlichen bezahlten
Freistellung dagegen ist schon etwas drüber ..
Behoerdenneuling:
Das Problem ist weniger die Anzahl der Tage (die sich ja sicher auch halbieren lassen, ein Vorstellungsgespräch dauert selten einen ganzen Tag und wenn ich längere Anreisen habe ist das mein Bier und lässt sich im Rahmen der Gleitzeit ausgleichen), als der Zeitraum ab dem es gewährt wird. Ein Monat vorher ist super knapp für die nachfolgende Anstellung, bei uns im Haus dauert eine Anstellung aktuell bspw. gerne 2 Monate oder länger :-X Da wäre eine Regelung in Abhängigkeit davon, wann man sich arbeitssuchend melden muss (also 3 Monate vor Vertragsende), deutlich realistischer. Ich wäre bspw. mit insgesamt einem Tag Freistellung im Zeitraum zwischen Ende November bis Ende Februar mehr als glücklich.
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