Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung TVÖD VKA-B

Begonnen von Sami, 04.11.2024 10:47

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sami

Hallo zusammen,

Ende des Monats wird ja die Jahressonderzahlung ausgeschüttet. Weiß jemand, ob Zulagen (Samstag, Sonntag, Nacht, Feiertag), die im Bemessungszeitraum erarbeitet wurden, mit in die Bemessungsgrundlage eingerechnet werden? Ich finde hierzu leider immer widersprüchliche Informationen.

Vielen Dank und Grüße

TVOEDAnwender

Ja, durch die Durchschnittsberechnung (Juli, Aug., Sep.) fallen auch die Zulagen/Zuschläge mit rein.
Nur die Leistungsprämien & Überstunden fallen raus.

Sami

Prima, vielen Dank für die schnelle Hilfe. Wir wenden ganz regulär den § 20 an ohne Sonderregelungen.

LG

Kevfi

Zitat von: TVOEDAnwender in 04.11.2024 11:45
Ja, durch die Durchschnittsberechnung (Juli, Aug., Sep.) fallen auch die Zulagen/Zuschläge mit rein.
Nur die Leistungsprämien & Überstunden fallen raus.

Fallen da auch die Zuschläge / Entgelte für geleistete Rufbereitschaften drunter ?

blondie


SiegVibe

Moin zusammen!
Nach Tarifwortlaut müsste auf die Fälligkeit der Zuschläge abzustellen sein, nicht auf den Monat der Erarbeitung. Damit sind m.M.n. die Zuschläge der Monate Mai, Juni, Juli relevant. Oder wie seht ihr das?

VG
SV

Jahn

Hallo ich bin noch relativ neu im öD. Wie sieht es eigentlich mit den Abžugen von der JSZ aus?

Werden alle Abzüge, die man beim normalen Lohn auch hat abgezogen, sprich Lohnsteuer+Sozialabgaben, oder haben wir weniger Abgaben und somit mehr Netto vom Brutto ? 

Vielen Dank im Voraus :)

SiegVibe

Zitat von: Jahn in 05.11.2024 10:58
Hallo ich bin noch relativ neu im öD. Wie sieht es eigentlich mit den Abžugen von der JSZ aus?

Werden alle Abzüge, die man beim normalen Lohn auch hat abgezogen, sprich Lohnsteuer+Sozialabgaben, oder haben wir weniger Abgaben und somit mehr Netto vom Brutto ? 

Vielen Dank im Voraus :)

Die JSZ unterliegt der Lohnsteuer und SV. Es handelt sich hierbei entgegen zum normalen Gehalt um einen Einmalbezug, der mit der Jahreslohnsteuertabelle versteuert wird. Aber das macht aufgrund des späten Auszahlungstermins im Jahr keinen großen Unterschied.

Umlauf

Siehe bei Siegvibe.

Zum besseren Verständnis:

Der Arbeitnehmerfreibetrag wird bereits jeden Monat zu 1/12 mit dem regulären Gehalt verrechnet. Deswegen kann der Freibetrag nicht noch einmal auf die JSZ angerechnet werden.
Dadurch hat man das Gefühl, man würde auf die JSZ mehr Steuern zahlen. Aber das stimmt nicht.


TVOEDAnwender

Zitat von: SiegVibe in 05.11.2024 09:26
Moin zusammen!
Nach Tarifwortlaut müsste auf die Fälligkeit der Zuschläge abzustellen sein, nicht auf den Monat der Erarbeitung. Damit sind m.M.n. die Zuschläge der Monate Mai, Juni, Juli relevant. Oder wie seht ihr das?

VG
SV

Ja, da der Tarifvertrag auf das tatsächlich gezahlte Entgelt der jeweiligen Monate abstellt.