Hallo zusammen,
Ende des Monats wird ja die Jahressonderzahlung ausgeschüttet. Weiß jemand, ob Zulagen (Samstag, Sonntag, Nacht, Feiertag), die im Bemessungszeitraum erarbeitet wurden, mit in die Bemessungsgrundlage eingerechnet werden? Ich finde hierzu leider immer widersprüchliche Informationen.
Vielen Dank und Grüße