@Saxum
Schön wäre es. Nachträglich, also nach dem Versicherungsbeginn, kann ein PKV-Risikozuschlag nur bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (in den ersten Versicherungsjahren) oder bei einem Tarifwechsel in einem Tarif mit einer Mehrleistung erhoben werden.
Bei mir wurde von der Barmenia nach den ersten unbequemen Rechnungen in alten Arztbriefen gesucht bis etwas gefunden wurde. Zack, Anzeigepflichtverletzung, 110% Aufschlag und bei 50% Beihilfe als Anwärter (Ex Soldat) jetzt Kosten von 705 € Euro mtl.
Ich bin in dieser Sache jetzt schon bald 2 Jahre auf meinen Gerichtstermin am warten da ich auf die Feststellung eines Beratungsmangels (Nicht Erwähnung der Teilnahme der Barmenia an der Öffnungsaktion) klage.
Ein Risikoaufschlag muss hierbei eigentlich, wie Umlauf schon sagt, durch eine Diagnose gemäß den eigenen Risikozuschlagskatlog der Versicherung und klar prozentual benannt sein.