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[NW] Mindestpension bei Dienstunfähigkeit

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guzmaro:
Ist es richtig gedacht, dass wenn man Dienstunfähig wird in NRW , dass es eine Mindestpension von 1935,76 EURO Netto gibt? Überleg meine Dienstunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Krankenversicherung müsste dann nur noch zu 30% versichert sein?


 Mindestversorgung (§ 16 Abs. 3 LBeamtVG NRW)
Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes
(1.1.) - amtsabhängiges Ruhegehalt -. Es darf nicht hinter 61,6 % der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 (ggf. einschließlich Familienzuschlag der Stufe 1) zurückbleiben - amtsunabhängiges Ruhegehalt -.


https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw-2025&g=A_5&s=14&f=0&fstand=nv&mst=I&z=+61%2C6&fz=100&zulage=0&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Matze1986:
nein.

Beachte Absatz zwei:
Minderung um 10,8 Prozent
Es sei denn DU aufgrund Dienstunfall

Casa:
Bitte mal die Begriffe brutto und netto nachschlagen. Brutto 1.900 € dürfte stimmen.

Matze1986:

--- Zitat von: Casa am 05.11.2024 11:37 ---Bitte mal die Begriffe brutto und netto nachschlagen. Brutto 1.900 € dürfte stimmen.

--- End quote ---

das waren tatsächlich Nettobeträge.

A5, Stufe 10 - NRW
 bei 61,6%: 1935,76€ Netto bei StKl I, verheiratet
 und 50,8% (Kürzung): 1696,15€ Netto bei StKl I, verheiratet

EdekaA11:

--- Zitat von: Matze1986 am 05.11.2024 13:04 ---
--- Zitat von: Casa am 05.11.2024 11:37 ---Bitte mal die Begriffe brutto und netto nachschlagen. Brutto 1.900 € dürfte stimmen.

--- End quote ---

das waren tatsächlich Nettobeträge.

A5, Stufe 10 - NRW
 bei 61,6%: 1935,76€ Netto bei StKl I, verheiratet
 und 50,8% (Kürzung): 1696,15€ Netto bei StKl I, verheiratet

--- End quote ---

Wenn die Mindestpension um 10,8% gekürzt wird (außer DU  aufgrund Dienstunfall) und man 1696,15€ (Netto bei StKl I, verheiratet) erhält, ist das schon knapp. Wenn man jetzt noch die PKV (30% Absicherung, evtl. Kostendämpfungspauschale und Wahlleistungen einrechnet - ca. mind. 300€ tendenz steigend) abzieht, befindet man sich fast auf Bürgergeldniveau. Wenn ich mir überlege wie oft ich schon auf Rechnungen sitzen geblieben bin, Geld vorgestreckt habe, weil es Klärungsbedarf gab, wird mir richtig unwohl sollte ich die Mindestpension beziehen zu müssen  :( Wenn man bis dahin noch kein Eigenheim/Wohnung besitzt, sieht es noch schlechter aus.

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