Hallo,
habe vor kurzem meine Laufbahnprüfung im mittleren Dienst bei einer BF in NRW abgeschlossen. Jetzt würde ich natürlich gerne meine Vorerfahrungen im Rettungsdienst bei einer Hilfsorganisation (u.a. als Notfallsanitäter) auf die Probezeit anrechnen lassen. Im ersten Anlauf wurde dies abgelehnt, mit der Begründung die Tätigkeit war nicht im öffentlichen Dienst. Als Rechtsbehelf wurde mir auch nur die Verwaltungsklage offengelassen.
Nach LBG NRW §13 Abs. 3 ist dies auch möglich, wenn die Tätigkeit den öffentlichen Belangen eines Landes dient. Laut Abs. 4 regelt näheres die Laufbahnverordnung, in meinem Fall ja eigentlich die LVOFeu? Bezogen im abgelehnten Antrag wurde sich nämlich auf LVO NRW §5 Abs. 3, wo nur hauptberufliche Zeiten im öffentlichen Dienst genannt werden. In der LVOFeu werden dagegen nur Zeiten aus einer Werk/Betriebsfeuerwehr genannt.
Natürlich blicke ich da jetzt nicht 100% durch, laut LBG scheint es ja möglich, aber zählt hier das LBG als übergeordnetes Gesetz im allgemeinen? Oder wird es durch die LVO quasi ersetzt/ergänzt? Eigentlich scheue ich den Weg einer Verwaltungsklage etwas, aber die Zeit anzuerkennen wäre natürlich auch ein Ziel. Wie seht ihr das?
Grüße