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[BE] Mindestpension Berlin
Tivaa:
Es gibt bei DU allerdings auch noch die Zurechnungszeit nach § 13 Abs. 1 LBeamtVG. Damit wird die Zeit vom Beginn des Ruhestands bis zum 60. Lebensjahr zu 2/3 als ruhegehaltfähige Dienstzeit hinzugerechnet.
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