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[BE] Mindestpension Berlin
Ebs:
--- Zitat von: Ebs am 06.11.2024 06:10 ---
--- Zitat von: HeuteNeu am 05.11.2024 16:42 ---
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65% von Endamt A5
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Richtig muss es heißen: 65% von Endstufe A5. Sorry!
Gruß Ebs
guzmaro:
Es ist aber für einfachen oder mittleren Dienst schwer es über die Mindestpension zu kommen, oder sehe ich es falsch?
Jedenfalls wenn man mit unter 50 jahren DU wird
Ebs:
--- Zitat von: guzmaro am 06.11.2024 08:16 ---Es ist aber für einfachen oder mittleren Dienst schwer es über die Mindestpension zu kommen, oder sehe ich es falsch?
Jedenfalls wenn man mit unter 50 jahren DU wird
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Hallo,
nach Besoldung A-Tabelle Berlin am Beispiel A9 Endstufe hast Du 3901 €. Diestjahre angenommen 30 Jahre multipliziert mit dem Faktor 1,79375 = 53,81%.
53,81% x 3901,- = 2099,13 € Brutto, zuzügl. Fam.-Zuschl. + Stellenzulage.
Amtsunabhängige Mindestversorgung A5 Endstufe 65%:
3036,58 x 65% = 1973,78 €.
Du bist bei diesem Beispiel also rund 126,- € über der Mindestversorgung.
Gruß Ebs
guzmaro:
--- Zitat von: Ebs am 06.11.2024 09:22 ---
--- Zitat von: guzmaro am 06.11.2024 08:16 ---Es ist aber für einfachen oder mittleren Dienst schwer es über die Mindestpension zu kommen, oder sehe ich es falsch?
Jedenfalls wenn man mit unter 50 jahren DU wird
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Hallo,
nach Besoldung A-Tabelle Berlin am Beispiel A9 Endstufe hast Du 3901 €. Diestjahre angenommen 30 Jahre multipliziert mit dem Faktor 1,79375 = 53,81%.
53,81% x 3901,- = 2099,13 € Brutto, zuzügl. Fam.-Zuschl. + Stellenzulage.
Amtsunabhängige Mindestversorgung A5 Endstufe 65%:
3036,58 x 65% = 1973,78 €.
Du bist bei diesem Beispiel also rund 126,- € über der Mindestversorgung.
Gruß Ebs
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Kommt doch dann noch ne Kürzung von 10,80%
(3) Das Ruhegehalt vermindert sich um 3,6 vom Hundert für jedes Jahr, um das der Beamte
1.
vor Ablauf des Monats, in dem er das 63. Lebensjahr vollendet, nach § 39 Absatz 3 Nummer 1 des Landesbeamtengesetzes in den Ruhestand versetzt wird,
2.
vor Ablauf des Monats, in dem er die für ihn geltende gesetzliche Altersgrenze erreicht, nach § 39 Absatz 3 Nummer 2 oder § 110b des Landesbeamtengesetzes in den Ruhestand versetzt wird,
3.
vor Ablauf des Monats, in dem er das 63. Lebensjahr vollendet, wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt wird;
Dann ist die Mindestpension höher.
Ebs:
Das ist richtig, gilt aber nicht bei Dienstunfall.
Gruß Ebs
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