Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BE] Mindestpension Berlin
Beamter:
--- Zitat von: guzmaro am 05.11.2024 18:52 ---
--- Zitat von: AltStrG am 05.11.2024 18:37 ---
--- Zitat von: Casa am 05.11.2024 16:25 ---§ 14 Abs. 4 LBeamtVG Berlin.
Ggf. + Familienzuschlag Stufe 1.
--- End quote ---
A4 gibt es in Berlin nicht mehr. Einstiegsamt ist A5 oder täuscht das?
https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/haeufige-fragen/fragen-zum-ruhegehalt
--- End quote ---
Im Gesetz steht doch A5 ? Wie kommst du auf A4 ?
--- End quote ---
Vermutlich hat der Beamte die 4 hinter der Abkürzung für Absatz für eine Besoldungsstufe gehalten…
AltStrG:
--- Zitat von: Beamter am 05.11.2024 21:07 ---
--- Zitat von: guzmaro am 05.11.2024 18:52 ---
--- Zitat von: AltStrG am 05.11.2024 18:37 ---
--- Zitat von: Casa am 05.11.2024 16:25 ---§ 14 Abs. 4 LBeamtVG Berlin.
Ggf. + Familienzuschlag Stufe 1.
--- End quote ---
A4 gibt es in Berlin nicht mehr. Einstiegsamt ist A5 oder täuscht das?
https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/haeufige-fragen/fragen-zum-ruhegehalt
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Im Gesetz steht doch A5 ? Wie kommst du auf A4 ?
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Vermutlich hat der Beamte die 4 hinter der Abkürzung für Absatz für eine Besoldungsstufe gehalten…
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Nein, einfach dem Link gefolgt. https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html
(veraltete Daten)
guzmaro:
Du hast das Gesetz des Bundes
Da ist es A4
Bei Berlin A5
AltStrG:
--- Zitat von: guzmaro am 06.11.2024 05:00 ---Du hast das Gesetz des Bundes
Da ist es A4
Bei Berlin A5
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Klassischer Missklick meinerseits. Habe ich NICHT drauf geachtet, dass der Bund verlinkt ist.
Ebs:
--- Zitat von: HeuteNeu am 05.11.2024 16:42 ---Hat denn der Pensionär ebenfalls die 200 € Erhöhung bekommen?
--- End quote ---
Hallo,
Erhöhung ja, aber bei Versorgungsempfängern wird immer auf den erdienten oder aber auf den amtsunabhängigen Ruhegehaltssatz herunter gerechnet. Heisst bei der Mindestversorgung in diesem Fall mindestens 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (rgf.DB) oder aber 65% von Endamt A5.
Das bedeutet im Klartext: 35% von 200 € = 70 € oder aber 65% von 200 € = 130 €.
Am Ende kommt es bei Empfängern von Mindestversorgung zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich der beiden Mindestversorgungsarten (immerhin 60 € Unterschied).
Hier wird für deutlich, dass die augenscheinliche Gleichbehandlung (200 €) bei mindestversorgten Beamten nicht oder nicht in jedem Fall zutrifft. Gerechter ist also bei Mindestversorgung immer eine lineare Erhöhung.
Gruß Ebs
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