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[BE] Mindestpension Berlin

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Beamter:

--- Zitat von: guzmaro am 05.11.2024 18:52 ---
--- Zitat von: AltStrG am 05.11.2024 18:37 ---
--- Zitat von: Casa am 05.11.2024 16:25 ---§ 14 Abs. 4 LBeamtVG Berlin.

Ggf. + Familienzuschlag Stufe 1.

--- End quote ---

A4 gibt es in Berlin nicht mehr. Einstiegsamt ist A5 oder täuscht das?

https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/haeufige-fragen/fragen-zum-ruhegehalt

--- End quote ---

Im Gesetz steht doch A5 ? Wie kommst du auf A4 ?

--- End quote ---


Vermutlich hat der Beamte die 4 hinter der Abkürzung für Absatz für eine Besoldungsstufe gehalten…

AltStrG:

--- Zitat von: Beamter am 05.11.2024 21:07 ---
--- Zitat von: guzmaro am 05.11.2024 18:52 ---
--- Zitat von: AltStrG am 05.11.2024 18:37 ---
--- Zitat von: Casa am 05.11.2024 16:25 ---§ 14 Abs. 4 LBeamtVG Berlin.

Ggf. + Familienzuschlag Stufe 1.

--- End quote ---

A4 gibt es in Berlin nicht mehr. Einstiegsamt ist A5 oder täuscht das?

https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/haeufige-fragen/fragen-zum-ruhegehalt

--- End quote ---

Im Gesetz steht doch A5 ? Wie kommst du auf A4 ?

--- End quote ---


Vermutlich hat der Beamte die 4 hinter der Abkürzung für Absatz für eine Besoldungsstufe gehalten…

--- End quote ---

Nein, einfach dem Link gefolgt. https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html

(veraltete Daten)

guzmaro:
Du hast das Gesetz des Bundes

Da ist es A4
Bei Berlin A5

AltStrG:

--- Zitat von: guzmaro am 06.11.2024 05:00 ---Du hast das Gesetz des Bundes

Da ist es A4
Bei Berlin A5

--- End quote ---

Klassischer Missklick meinerseits. Habe ich NICHT drauf geachtet, dass der Bund verlinkt ist.

Ebs:

--- Zitat von: HeuteNeu am 05.11.2024 16:42 ---Hat denn der Pensionär ebenfalls die 200 € Erhöhung bekommen?

--- End quote ---
Hallo,
Erhöhung ja, aber bei Versorgungsempfängern wird immer auf den erdienten oder aber auf den amtsunabhängigen Ruhegehaltssatz herunter gerechnet. Heisst bei der Mindestversorgung in diesem Fall mindestens 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (rgf.DB) oder aber 65% von Endamt A5.
Das bedeutet im Klartext: 35% von 200 € = 70 € oder aber 65% von 200 € = 130 €.
Am Ende kommt es bei Empfängern von Mindestversorgung zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich der beiden Mindestversorgungsarten (immerhin 60 € Unterschied).
Hier wird für deutlich, dass die augenscheinliche Gleichbehandlung (200 €) bei mindestversorgten Beamten nicht oder nicht in jedem Fall zutrifft. Gerechter ist also bei Mindestversorgung immer eine lineare Erhöhung.

Gruß Ebs

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