Autor Thema: Kündigungsfrist nach Behördenwechsel  (Read 683 times)

Peterl

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Kündigungsfrist nach Behördenwechsel
« am: 05.11.2024 13:36 »
Hallo zusammen,
ich habe zwei Jahre in Berlin in einer Bundesbehörde gearbeitet. Vor zwei Jahren bin ich zu einer anderen Bundesbehörde gewechselt, sodass ich nunmehr seit 4 Jahren in Bundesbehörden arbeite. Welche Kündigungsfrist gilt dann für mich?
6 Wochen zum Quartalsende weil ich 2 Jahre bei meiner aktuellen Behörde arbeite?
Oder 3 Monate zum Quartalsende weil ich insgesamt 4 Jahre in Bundesbehörden arbeite?

Ist dann der Bund oder die jeweilige Behörde mein Arbeitgeber nach Tarifvertrag?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gewerbler

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Antw:Kündigungsfrist nach Behördenwechsel
« Antwort #1 am: 05.11.2024 13:48 »
Im Allgemeinen müsste die Bundesrepublik dein Arbeitgeber sein, daher dann die 3 Monate zum Quartalsende. Schau doch mal in deine Verträge rein. Meist steht da sowas wie "zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Behörde XYZ". Wenn das bei beiden Verträgen steht, siehe oben. Wenn da verschiedene andere Sachen stehen, ist es eben anders.