Autor Thema: [NI] Bestenauswahl im Bewerbungsverfahren - Statusamt  (Read 2207 times)

Dienstleister

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Ich brauche mal Hilfe von jemandem, der sich mit Stellenbesetzung (Beamte und Bestenauslese) auskennt.
Grundsätzlich gilt ja: höheres schlägt niedrigeres Statusamt, wenn die Stelle nicht explizit als Beförderungsstelle ausgeschrieben wurde.
Wie verhält es sich bei folgendem Sachverhalt:
2 Bewerber sind bereits in A11 und 2 Bewerber sitzen zwar auf A11-Stellen, konnten aber aufgrund der rechtlichen Vorgaben noch nicht befördert werden und sind demnach noch in A9.
Wie ist das zu beurteilen hinsichtlich der Frage des zu berücksichtigenden Statusamtes insbesondere dann, wenn die Beurteilung der A9er genauso gut oder besser sind als die der A11er.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich über erhellende Aussagen zu dem Thema :-)
« Last Edit: 05.11.2024 23:12 von Admin »

AltStrG

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Antw:(NI) Bestenauswahl im Bewerbungsverfahren - Statusamt
« Antwort #1 am: 05.11.2024 18:52 »
Statusamt inne zählt mehr, was sonst?


Thomber

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Antw:[NI] Bestenauswahl im Bewerbungsverfahren - Statusamt
« Antwort #3 am: 07.11.2024 07:38 »
Mir wurde mal gesagt:     

A9 mit Note 1 ist vergleichbar mit A10 mit Note 3.
Ein Vergleich von A9 und A11 - Bewerbern kenne ich nicht, müsste ja aber noch deutlicher aussehen, sodass der A9er i.d.R. wohl keine Chance haben dürfte.

Casa

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Antw:[NI] Bestenauswahl im Bewerbungsverfahren - Statusamt
« Antwort #4 am: 07.11.2024 17:32 »
A11 mit Note 2 ist besser geeignet, als A9 mit Note 2. Das liegt daran, dass die Beurteilung anhand des Statusamtes in Bezug auf den Dienstposten erfolgt. Salopp gesagt, der A9er auf einem A11er Dienstposten muss weniger leisten, damit er mit Note 2 bewertet wird, als der A11er auf einem A11 Dienstposten, der mit Note 2 bewertet wird.


Zitat
Mir wurde mal gesagt:     

A9 mit Note 1 ist vergleichbar mit A10 mit Note 3.
Ein Vergleich von A9 und A11 - Bewerbern kenne ich nicht, müsste ja aber noch deutlicher aussehen, sodass der A9er i.d.R. wohl keine Chance haben dürfte.

Eine Umrechnungsformel gibts da nicht. Pauschale Vergleiche verbieten sich im Beurteilungsrecht.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Magda

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Antw:[NI] Bestenauswahl im Bewerbungsverfahren - Statusamt
« Antwort #5 am: 08.11.2024 08:27 »
Ich brauche mal Hilfe von jemandem, der sich mit Stellenbesetzung (Beamte und Bestenauslese) auskennt.
Grundsätzlich gilt ja: höheres schlägt niedrigeres Statusamt, wenn die Stelle nicht explizit als Beförderungsstelle ausgeschrieben wurde.
Wie verhält es sich bei folgendem Sachverhalt:
2 Bewerber sind bereits in A11 und 2 Bewerber sitzen zwar auf A11-Stellen, konnten aber aufgrund der rechtlichen Vorgaben noch nicht befördert werden und sind demnach noch in A9.
Wie ist das zu beurteilen hinsichtlich der Frage des zu berücksichtigenden Statusamtes insbesondere dann, wenn die Beurteilung der A9er genauso gut oder besser sind als die der A11er.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich über erhellende Aussagen zu dem Thema :-)
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Bewerber mit dem höheren Statusamt geeigneter ist. Ausnahmen gibt es aber immer wieder und dann kann auch ein Bewerber mit einer A9 die A13er Stelle erhalten. Wie rechtsicher so eine Entscheidung dann ist, sei mal dahingestellt, wenn aber niemand klagt, kann man sich über die neue Stelle freuen.

Thomber

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Antw:[NI] Bestenauswahl im Bewerbungsverfahren - Statusamt
« Antwort #6 am: 08.11.2024 11:09 »
Zitat
Eine Umrechnungsformel gibts da nicht. Pauschale Vergleiche verbieten sich im Beurteilungsrecht.
Theoretisch korrekt, aber egal, ob mit oder ohne Formel, die Auswirkung ist, wie beschrieben.