Ich brauche mal Hilfe von jemandem, der sich mit Stellenbesetzung (Beamte und Bestenauslese) auskennt.
Grundsätzlich gilt ja: höheres schlägt niedrigeres Statusamt, wenn die Stelle nicht explizit als Beförderungsstelle ausgeschrieben wurde.
Wie verhält es sich bei folgendem Sachverhalt:
2 Bewerber sind bereits in A11 und 2 Bewerber sitzen zwar auf A11-Stellen, konnten aber aufgrund der rechtlichen Vorgaben noch nicht befördert werden und sind demnach noch in A9.
Wie ist das zu beurteilen hinsichtlich der Frage des zu berücksichtigenden Statusamtes insbesondere dann, wenn die Beurteilung der A9er genauso gut oder besser sind als die der A11er.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich über erhellende Aussagen zu dem Thema :-)