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Frage zu Zulagen

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fair:
Ich habe Fragen dazu, wie Zulagen im Detail geregelt werden können und üblicherweise werden.

Insbesondere:
- kann der Widerruf der Zulage ausgeschlossen werden? Oder zumindest auf einen bestimmten Grund beschränkt werden (z.B. deutlich unterdurchschnittliche Leistung)
- kann die Zulage so geregelt werden, dass sie mit den Tariferhöhungen mitsteigt?
- kann die Zulage so geregelt werden, dass sie sich beim Stufenaufstieg wiederum auf die dann nächst höhere Stufe bezieht?

Und wird dies ggf tatsächlich praktiziert oder ist in der Realität ausgeschlossen ("machen wir nicht")?


Hintergrund ist, dass im Zuge einer Neueinstellung die neue Abteilungsleitung eigentlich die vorhandenen 10,x Jahre Berufserfahrung als förderlich anerkennen wollte (erworben in einer niedrigeren EG als der EG der neuen Stelle, also genau eine EG unter der neuen EG). Der Hauptunterschied ist dass die neue Stelle (nun auch offiziell) Führungsverantwortung beinhaltet.

Aus meiner Sicht sollte es auch kein Problem sein, da (mindestens ein Teil der) Tätigkeitsmerkmale, welche es zur höheren Entgeltgruppe qualifizieren, auch in den früheren Stellen Teil der Tätigkeit waren, nur eben in deutlich geringerem Zeitumfang und die offizielle Verantwortung hatte die Leitung über mir (faktisch trotzdem auch Führung geleistet).

Die Personalverwaltung stellt sich aber quer und sagt, das würden sie grundsätzlich nicht machen, und zwei Stufen niedriger einstufen und es über eine Zulage ausgleichen.
Nach dem Motto "wenn Berufserfahrung in einer EG unter der Ziel-EG, dann muss es einen Abschlag geben und es soll nicht alles anerkannt werden", selbst wenn die Abteilung die Mittel hat, die Vorerfahrungen als absolut nützlich ansieht und die volle Stufe gewähren will.

Es ist insofern doof, dass wenn jemand 10 Jahre dort gearbeitet hat und dann befördert wird, ja auch eine Höhergruppierung gemacht würde und derjenige nicht plötzlich einige Hundert Euro seines bisherigen (!) Gehalts dem Gutdünken preisgeben muss (jederzeit widerruflich z.B. zum Geld sparen für den Haushalt), von einem Gehaltsanstieg für die gestiegene Verantwortung ganz zu schweigen.

Bin gespannt auf eure Einschätzungen und Erfahrungen und gern auch Ratschläge, wie im Zuge des Einstellungsverfahrens nach erfolgter Zusage mit dieser Situation (in der Rolle des Bewerbers / neu Einzustellenden) damit geschickt umgegangen werden kann.

MoinMoin:

--- Zitat von: fair am 06.11.2024 12:44 ---Ich habe Fragen dazu, wie Zulagen im Detail geregelt werden können und üblicherweise werden.

Insbesondere:
- kann der Widerruf der Zulage ausgeschlossen werden? Oder zumindest auf einen bestimmten Grund beschränkt werden (z.B. deutlich unterdurchschnittliche Leistung)

--- End quote ---
Übertariflich durchaus, aber unwahrscheinlich.

--- Zitat ---- kann die Zulage so geregelt werden, dass sie mit den Tariferhöhungen mitsteigt?

--- End quote ---
Wird in der Regel so gemacht, da sie als Diff zwischen Stufen ausgestalten wird und nicht als Fixerbetrag

--- Zitat ---- kann die Zulage so geregelt werden, dass sie sich beim Stufenaufstieg wiederum auf die dann nächst höhere Stufe bezieht?

--- End quote ---
Auch das ist durchaus üblich, in dem sie als "2 Stufen mehr, bis zur Stufe 6" ausgestaltet wird und nicht als Diff zur Stufe 5

--- Zitat ---Und wird dies ggf tatsächlich praktiziert oder ist in der Realität ausgeschlossen ("machen wir nicht")?

--- End quote ---
Der erste Punkt wird bei uns nicht gemacht, die anderen so wie beschrieben.
Aber andere Personaler haben andere Ideen.


--- Zitat ---Bin gespannt auf eure Einschätzungen und Erfahrungen und gern auch Ratschläge, wie im Zuge des Einstellungsverfahrens nach erfolgter Zusage mit dieser Situation (in der Rolle des Bewerbers / neu Einzustellenden) damit geschickt umgegangen werden kann.

--- End quote ---
Wir klären so etwas inzwischen mit der PA grundsätzlich vor dem Gespräch, was wir anbieten wollen/können, damit wir im Gespräch auch sprechfähig sind, bzw. so etwas wie förderliche Zeiten im Gespräch auch ausloten können.

troubleshooting:

--- Zitat von: fair am 06.11.2024 12:44 ---- kann der Widerruf der Zulage ausgeschlossen werden? Oder zumindest auf einen bestimmten Grund beschränkt werden (z.B. deutlich unterdurchschnittliche Leistung)

--- End quote ---

Mich würde hierzu als AN eher interessieren, ob die Hintertür Widerruf eine "Einbahnstraße" ist? Insbesondere wäre dann für den AN zu regeln, ob und inwieweit er die Führungsposition weiter ausführen muss, wenn der AG die Zulage widerruft.

fair:
Danke! Sind das eigentlich üblicherweise tatsächlich handfeste Vorgaben des Ministeriums, welche die Anerkennung förderlicher Zeiten so restriktiv regeln oder eher so Haltungen der zuständigen Personalverwaltung der Dienststelle wie "haben wir noch nie gemacht, trauen wir uns nicht, da müssen wir ja eine gesonderte Begründung schreiben und uns möglicherweise rechtfertigen, da könnte ja jeder kommen, ..." und dergleichem als "Grund"?

Ist es in dem Fall realistisch einen Kompromiss zu erzielen, bspw immerhin nur eine Stufe weniger statt zwei? Oder kann es sich vielleicht sogar lohnen, "hart" zu bleiben?

Ist vermutlich schwer zu sagen, weil es überall anders gehandhabt wird?

Und was können noch sinnvolle Erklärungen für eine solche restriktive Strategie sein? Hinsichtlich Fachkräftegewinnung ist es ja eher hinderlich. Und mir fällt es schwer, rationale Beweggründe dahinter zu finden.

fair:

--- Zitat von: troubleshooting am 06.11.2024 13:15 ---Mich würde hierzu als AN eher interessieren, ob die Hintertür Widerruf eine "Einbahnstraße" ist? Insbesondere wäre dann für den AN zu regeln, ob und inwieweit er die Führungsposition weiter ausführen muss, wenn der AG die Zulage widerruft.

--- End quote ---
Guter Punkt!

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