Ich habe eine Frage an die Experten hier :-)
Frische Beamte werden jetzt teilweise direkt in Erfahrungsstufe 5 eingruppiert, wenn das Gesetz so verabschiedet wird. Das Abstandsgebot will ich jetzt mal nicht betrachten. Aber angenommen der Beamte würde nach Jahren in den g.D. aufsteigen, dann würde er seine Erfahrungsstufe mitnehmen und ggf. den regulär im g.D eingestiegenen Beamten mit seiner Erfahrungsstufe "überholen".
Gibt es neben der Möglichkeit der Klage auf eine amtsangemessen Alimentation auch die Möglichkeit, die höhere Erfahrungsstufe einzuklagen, im Rahmen der Gleichbehandlung?