Autor Thema: Jahressonderzahlung und Kündigung  (Read 2992 times)

Juliaa3101

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Jahressonderzahlung und Kündigung
« am: 09.11.2024 12:17 »
Hallo :)
Hätte mal zwei Fragen ob ich das so richtig verstanden habe.
1. bin seit 2 1/2 Jahren über TVÖD-K VKA beschäftigt stimmt die Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende?
2. bei einer Kündigung zum 31.12.2024 habe ich ja den Anspruch auf eine Jahressonderzahlung muss ich diese zurückzahlen bei einer Kündigung zum 31.12.2024?
Vielen Danke für eure Hilfe.

McOldie

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Antw:Jahressonderzahlung und Kündigung
« Antwort #1 am: 09.11.2024 12:25 »
1. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wohen zum Quartalsende. Bei einer Kündigung zum 31.12.24 muss die Kündigung dem Arbeitgeber bis zum 19.11.2024 vorliegen. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen, ohne ein Termin einzuhalten.
2.Wenn ds Arbeitsverhältnis am 1.12. besteht, besteht auch ein Anspruch auf die Jahressonderzahlung

Juliaa3101

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Antw:Jahressonderzahlung und Kündigung
« Antwort #2 am: 09.11.2024 12:44 »
Vielen Dank.
Mit Rückzahlung der Jahressonderzahlung muss ich also auch nicht rechnen? Oder könnte sowas in einer Betriebsvereinbarung anders geregelt werden?

blondie

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Antw:Jahressonderzahlung und Kündigung
« Antwort #3 am: 11.11.2024 07:26 »
Die Sonderzahlung bzw. den Anspruch hat man sich über das Jahr quasi erarbeitet und kann nicht zurückgefordert werden. Da die im Tarifvertrag festgelgt ist, kann das auch nicht mit einer Betriebsvereinbarung ausgehebelt werden. Du bekommst die, Punkt :)

MoinMoin

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Antw:Jahressonderzahlung und Kündigung
« Antwort #4 am: 11.11.2024 10:19 »
Ist das wirklich so?
Kann man nicht einvernehmlich auf Leistungen des Tarifvertrages verzichten?

blondie

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Antw:Jahressonderzahlung und Kündigung
« Antwort #5 am: 11.11.2024 10:27 »
Meinst du dabei diesen Fall oder allgemein?

MoinMoin

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Antw:Jahressonderzahlung und Kündigung
« Antwort #6 am: 11.11.2024 10:35 »
beides

UNameIT

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Antw:Jahressonderzahlung und Kündigung
« Antwort #7 am: 13.11.2024 11:20 »
Vielen Dank.
Mit Rückzahlung der Jahressonderzahlung muss ich also auch nicht rechnen? Oder könnte sowas in einer Betriebsvereinbarung anders geregelt werden?

Was steht den in deinem Arbeitsvertrag? Gibt es da irgendwelche Sonderregelungen zum TVÖD?