Autor Thema: Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen  (Read 2676 times)

misch

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Sollte Merz mit seinem Wunsch nach Neuwahlen am 19.1. durchkommen, wurde in der Kommune schon kommuniziert, dass sämtliche Urlaube ab Mitte Dezember bis Mitte Januar storniert werden können. Darf der Arbeitgeber das?

Susa

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Ist doch kein Papier da für die Wahlen. ;D

Thomber

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Ja, der AG darf das.  Hast Du vorher einen Urlaub gebucht, darf der AG auch die Stornogebühren bezahlen.


Papier....   ;D    Nee, das war nur dummes Geschwätz - Papier ist da bzw. wird da sein.  Wo ein Wille ist, ist auch Papier.

Susa

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In einem besonderen betrieblichen Notfall, wenn kein anderer Ausweg erkennbar ist, dürfte jedoch der Arbeitnehmer ausnahmsweise aufgrund der Treuepflicht gehalten sein, einer vom Arbeitgeber begehrten Rückgängigmachung des Urlaubs zu entsprechen. Etwaige bereits getätigte Aufwendungen – auch für die Familie – für den Urlaub sind zu ersetzen, auch etwaige Mehrkosten, die für den gleichen Urlaub zu einem späteren Termin anfallen.



Ich glaube schon das Papier ein "kleines" Problem darstellt. Wir haben nämlich fast keins mehr und wurden angehalten sehr sparsam damit umzugehen, da zur Zeit (seit ca. halben Jahr) Lieferschwierigkeiten bestünden. NRW-Justiz. ;D

OrganisationsGuy

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Als AG sollte man sich mal Gedanken machen ob man dann den Urlaub stornieren lässt mit allen einhergehenden Folgekosten oder ob man dann nicht doch einfach einen anderen Bürger aus der Kommune verpflichtet.

BAT

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Ich wüsste noch keine Wahl, bei der für alle der Urlaub storniert wurde. Im Gegenteil - ich habe fast regelmäßig Urlaub und bin im Auslande.

MoinMoin

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Als AG sollte man sich mal Gedanken machen ob man dann den Urlaub stornieren lässt mit allen einhergehenden Folgekosten oder ob man dann nicht doch einfach einen anderen Bürger aus der Kommune verpflichtet.
Ich denke es geht nicht um die Arbeit am Wahltag, sondern die vorbereitenden Dinge, wie Briefwahlunterlagen eintüten  etc. und da kann man doch keine Bürger einziehen, oder?

KlammeKassen

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Ich wüsste noch keine Wahl, bei der für alle der Urlaub storniert wurde. Im Gegenteil - ich habe fast regelmäßig Urlaub und bin im Auslande.

Es sei denn, du schnappst dir noch den anderen Job  ;)

BAT

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Nee, dann besser mit Auflösungsvertrag erst zum 28.02. und neuem AG ab 01,.03.  ;)

Als Wahlhelfer - evtl. auch Hauptamtliche - werden bei uns vornehmlich Personen mit Kindern verpflichtet, da die Wahlen im Regelfall außerhalb der Ferien stattfinden. Ist aber bei den Parteiarbeiten auch nicht viel anders.

@MoinMoin: Natürlich darf man für die vorbereitenden Tätigkeiten keinem Bürger übertragen, das ist ja reine Verwaltungstätigkeit.