Hallo,
meine Frau war bei einer Behörde dieses Jahr für vier Monate angestellt. Es handelte sich um zwei kurze befristete Beschäftigungen hintereinander in zwei verschiedenen Bereichen je ohne Probezeit.
Jetzt arbeitet sie wieder dort wieder in einer befristeten Anstellung. Dieses Mal unbefristet und mit Probezeit.
Nun wurde sie aber in der Probezeit gekündigt. Zum Kündigungsende hat sie dann sieben Monate voll.
Sie ist schwerbehindert, was der AG weiß. Greift nun der erweiterte Kündigungsschutz nach sechs Monaten oder nicht, weil immer nur die aktuelle Anstellung zählt?
Danke.
Gruß