Autor Thema: [RLP] Elternzeit; Elterngeld; Erfahrungen etc.  (Read 1385 times)

heckel89

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Guten Tag zusammen,
meine Partnerin (Lehrerin in RLP) und ich (Landesbeamter in RLP) erwarten Anfang nächsten Jahres unser erstes gemeinsamen Kind. Uns stellen sich zum Thema Elterngeld bzw. Elternzeit einige Fragen.

Angedacht ist, dass meine Partnerin für das Jahr 2025 Elternzeit beantragt bzw. für die ersten 12 Lebensmonate.
Da ich zeitlich in meinem Arbeitstag flexibel bin, spielen wir mit dem Gedanken, dass meine Partnerin nach den Sommerferien wieder in den Schulaltag einsteigt, als Teilzeit in der Elternzeit. Während ihren 12 Elternzeitmonaten, würde ich auch einen Monat Elternzeit nehmen wollen um gemeinsam die Zeit zu genießen.
Ist das Sinnvoll? Welche Vorteile bzw. Nachteile gibt es in unserer Planung? Wie sieht es da mit dem Elterngeld aus, also bis zu den Sommerferien bzw. bis meine Partnerin wieder einsteigt,  werden wir ja nur Elterngeld erhalten. Wie ist es dann aus, wenn sie in Teilzeit während der Elternzeit geht?

Gibt es Tipps/Tricks, oder Sachen die zu beachten sind? Z. B. gibt es beim LfF RLP einen Antrag, dass man einen Teil der PKV-Kosten erstattet bekommt.

Wie sieht es aus mit dem Kinderfreibetrag bei der Steuer? Wäre es sinnvoll dies bei mir zu machen, da ich die meiste Zeit arbeiten gehe? Zusätzlich ist auch angedacht, die kleine bei meiner PKV zu versichern. Oder wäre es besser, wenn dies bei meiner Partnerin gemacht wird?

Hoffe, dass ich meine Fragen verständlich rübergebracht habe.

Vielen Dank und viele Grüße
Alex

shimanu

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Antw:[RLP] Elternzeit; Elterngeld; Erfahrungen etc.
« Antwort #1 am: 07.11.2024 12:06 »
Was sinnvoll ist oder nicht, müsst ihr selbst entscheiden.
Insbesondere, wie lange deine Partnerin (verheiratet?) in Elternzeit zu Hause bleiben möchte.

Wenn deine Frau während des EG-Bezuges in Teilzeit arbeitet, müsst ihr für diese Lebensmonate anstatt EG Plus Monate verwenden. Es findet jedoch auch dabei eine Einkommensanrechnung statt. Ob es sich dann lohnt, in Teilzeit zu arbeiten, müsst ihr selbst entscheiden.

Ob du als Vater einen, zwei oder gar mehr Monate in Elternzeit gehst, ist auch eine Entscheidung, die ihr für euch treffen müsst. Du als Vater kannst immer mindestens für 2 Monate EG Basis beziehen.

Wo ihr schlussendlich eure Tochter krankenversichert, ist bei dem ersten Kind vermutlich erst einmal egal. Ab zwei Kinder erhöht sich der Beihilfeanspruch bei dem Elternteil, welcher für beide Kinder das Kindergeld und somit die Familienzuschläge erhält auf 70 %. Es macht Sinn, dieses dann dem Elternteil zuzuordnen, welcher den höheren PKV Beitrag zahlt (vllt. aufgrund von Risikozuschlägen etc.).

Kinderfreibetrag ist vermutlich irrelevant. Dieser ist in den allermeisten Fällen durch das Kindergeld abgedeckt.

Ansonsten kann ich aus eigener Erfahrung nur den Ratschlag geben, nehm als Vater soviel Elternzeit - vielleicht auch gleichzeitig mit deiner Frau - wie ihr es euch leisten könnt. Unser Sohn ging ab ca. 1,5 Jahren in die Kita. Meine Frau hatte 1,5 Jahre Elternzeit, ich zeitgleich 6 Monate, aufgeteilt auf 3x 2 Monate. Ich würde es jederzeit wieder so machen, aber das ganze muss auch finanziell passen.

Wenn deine Frau doch länger als 12 Monate Elternzeit nehmen möchte, dann denk dran, dass ihr nach weiteren 6 Monaten in denen das Elterngeld bereits ausgelaufen ist, einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse stellen solltet. Denn dann warst du im Bemessungszeitraum (6 Monate vor Antragstellung) Alleinverdiener einer 3 köpfigen Familie. Und je nach Wohnkosten, Fahrtkosten, Versicherungsbeiträgen zur PKV liegst du evtl als Alleinverdiener unter dem Grundsicherungsniveau und ihr hättet Anspruch auf Kinderzuschlag.

Genießt die Zeit.

eros

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Antw:[RLP] Elternzeit; Elterngeld; Erfahrungen etc.
« Antwort #2 am: 08.11.2024 14:15 »
Kleiner Tipp:
Evtl. kommt neben dem KIZ auch noch Wohngeld zum tragen ;)
Einfach Antrag stellen und austesten.
bei mir hat es geklappt :D