Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Behörde für das Land NRW.
Meine Kollegen und ich haben eine normale 40 Stunden Woche, wobei wir aufgrund von Wachdiensten und dienstplanmäßigen Überstunden jeden Monat einiges an Mehrarbeit leisten, welches uns aus dienstlichen Gründen ausbezahlt wird.
Bis vor einiger Zeit haben wir neben der normalen Überstunden Zulage auch Zeitzuschläge für jede Überstunde erhalten. Aufgrund eines Urteils stehen uns diese Zeitzuschläge nicht mehr zu, da die Überstunden dienstplanmäßig sind. Jetzt erhalten wir nur noch die normale Überstunden Zulage und Sonntags-/Feiertagszuschläge.
Aufgrund von Wachen in unserer Dienststelle (wir übernachten auch dort) bekommen wir für jede Nacht 3 Überstunden ausbezahlt. Für einen Samstag oder Sonntag bekommen wir beispielsweise 8 bezahlte Tagstunden und 3 Nachtstunden.
Nun zu meiner Frage: Steht uns laut TVL für die 3 Nachtstunden ein Nachtzuschlag zu, auch wenn man eigentlich nur einen Wachdienst hat und nicht effektiv arbeitet?
Vielen Dank für eure Antworten,
Martin