Autor Thema: Zeitzuschläge und Nachtzuschläge  (Read 1282 times)

Martin Thomas

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Zeitzuschläge und Nachtzuschläge
« am: 07.11.2024 12:59 »
Hallo zusammen,

ich arbeite in einer Behörde für das Land NRW.
Meine Kollegen und ich haben eine normale 40 Stunden Woche, wobei wir aufgrund von Wachdiensten und dienstplanmäßigen Überstunden jeden Monat einiges an Mehrarbeit leisten, welches uns aus dienstlichen Gründen ausbezahlt wird.
Bis vor einiger Zeit haben wir neben der normalen Überstunden Zulage auch Zeitzuschläge für jede Überstunde erhalten. Aufgrund eines Urteils stehen uns diese Zeitzuschläge nicht mehr zu, da die Überstunden dienstplanmäßig sind. Jetzt erhalten wir nur noch die normale Überstunden Zulage und Sonntags-/Feiertagszuschläge.

Aufgrund von Wachen in unserer Dienststelle (wir übernachten auch dort) bekommen wir für jede Nacht 3 Überstunden ausbezahlt. Für einen Samstag oder Sonntag bekommen wir beispielsweise 8 bezahlte Tagstunden und 3 Nachtstunden.

Nun zu meiner Frage: Steht uns laut TVL für die 3 Nachtstunden ein Nachtzuschlag zu, auch wenn man eigentlich nur einen Wachdienst hat und nicht effektiv arbeitet?

Vielen Dank für eure Antworten,
Martin

Noter1991

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Antw:Zeitzuschläge und Nachtzuschläge
« Antwort #1 am: 08.11.2024 08:46 »
Da Ihre Überstunden geplant sind und Sie bereits eine Überstundenvergütung beziehen, sollte der zusätzliche Nachtzuschlag weiterhin für die während der Nachtschicht geleisteten Arbeitsstunden gelten.

Capo

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Antw:Zeitzuschläge und Nachtzuschläge
« Antwort #2 am: 08.11.2024 09:45 »
Zu der Beantwortung deiner Fragen fehlen noch ein paar Informationen.
Arbeitet ihr im Schichtbetrieb? Habt ihr Bereitschaftsdienst? Wie ist die regelmäßig Vertraglich festgelegte Verteilung der Arbeitszeit in der Woche. Werden die Überstunden in dem Dienstplan festgelegt?

Martin Thomas

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Antw:Zeitzuschläge und Nachtzuschläge
« Antwort #3 am: 08.11.2024 11:46 »
Zu der Beantwortung deiner Fragen fehlen noch ein paar Informationen.
Arbeitet ihr im Schichtbetrieb? Habt ihr Bereitschaftsdienst? Wie ist die regelmäßig Vertraglich festgelegte Verteilung der Arbeitszeit in der Woche. Werden die Überstunden in dem Dienstplan festgelegt?


Wir arbeiten nicht im Schichtbetrieb, da es nur eine Mannschaft gibt die sich mit den Wachen ablöst.
Wir haben einen Art Bereitschaftsdienst, also quasi einen Wachdienst der in der Dienststelle geleistet wird, da diese ziemlich teuer ist und es auch zu Alarmfällen kommen kann.
In unserem Arbeitsverträgen stehen lediglich die 8 Stunden pro Tag.
Die Überstunden an den Wachtagen ist in einem Dienstplan/Wachplan hinterlegt (hier wechseln wir uns ab), die tatsächlich geleisteten Überstunden die wir aufgrund unseres Arbeitsprogrammes unter der Woche leisten variieren, wobei man im Vorfeld schon weiß, dass man in einer Woche wahrscheinlich länger arbeiten wird und Überstunden machen muss.

Capo

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Antw:Zeitzuschläge und Nachtzuschläge
« Antwort #4 am: 08.11.2024 13:41 »
Wenn ihr Bereitschaftszeiten habt dann muss dieses definiert sein. Z.B. montags bis Donnerstag von je 10 Arbeitsstunden, davon sind dann 4 Stunden Bereitschaft und 6 Stunden Arbeitszeit, das wären dann pro Tag 8 anzurechnende Arbeitsstunden (Bereitschaftsstunden zählen nur zur Hälfte) und freitags 8 Stunden ohne Bereitschaftsdienst dann sind das 40 Arbeitsstunden. Kommst Du dann in der Woche über 40 anzurechnende Arbeitsstunden, weil Überstunden Angeordnet wurden, gibt es für diese Überstundenzuschläge. Zuschläge für Feiertag, Wochenende und Nachtarbeit werden für die Stunden gezahlt wo diese auch Geleistet werden. Bei Bereitschaftszeiten bin ich mir nicht ganz sicher aber ich glaube die Zuschläge werden hier auch nur zur Hälfte gezahlt. Bereitschaftszeit und Arbeitszeit zusammen dürfen 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Aber ob man jetzt am Wochenende Überstunden mit Bereitschaftszeiten Anordnen kann das weiß ich nicht und ob dann für diese nur die Arbeitszeiten plus halbe Bereitschaftszeit gezahlt wird.
Das alles gilt aber nur wenn ihr nicht eine Dienstvereinbarung habt die einzelne Punkte anders regelt.