Nachdem ich Selbiges widerlegen konnte hieß es, wir prüfen Regress gegen meinen Vorgesetzten.
Regress setzt einen Schaden voraus, den ich hier noch nicht erkennen kann. Am Ende ist das aber nicht deine Baustelle.
Wie es um die Prüfung meiner Eingruppierung steht wurde mir trotzdem nicht mitgeteilt.
Dann ist man wohl der Ansicht, dass die Eingruppierung korrekt ist.
Habt ihr eine Idee oder einen Ratschlag, wie ich den Vorgang voran bringen kann?
Wenn die
übertragenen Tätigkeiten eine höhere Eingruppierung begründen, dann das sich aus der korrekten Eingruppierung ergebende
Gehalt einfordern. Ohne eine solche
Forderung verjähren die Ansprüche nach einem halben Jahr. Kennzeichnend für eine Forderung ist, dass sie bestimmt ("Ich will Gehalt nach EG X Stufe Y!" und erkennbar ernst gemeint ("Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum...") sein muss. Das dürfte für den "Antrag" ganz sicher nicht zutreffen.
Wenn nur die tatsächlich
ausgeübten Tätigkeiten eine höhere Eingruppierung begründen, dann den Arbeitgeber ultimativ auffordern, diese Tätigkeiten auch wirksam zu übertragen. Sollte der Arbeitgeber dieser Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommen, dann ist die Ausübung dieser Tätigkeiten einzustellen, weil man ansonsten gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt!