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[RP] Freistellung bei Zeugenaussage
B64:
Guten Tag,
ich wurde zu einer Zeugenaussage im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorgeladen und muss dementsprechend nun bei der Polizeidienststelle erscheinen.
Es geht um ein privates Geschehnis, welches definitiv nichts mit meinem Beamtenverhältnis zutun hat.
Muss ich dafür nun (Sonder)Urlaub beantragen und den entsprechenden Verdienstausfall(?) bei der Polizei geltend machen? Oder steht mir eine Freistellung seitens des Dienstherren zu?
Im ganzen wäre dies sowieso linke Tasche rechte Tasche…
Möchte das ganze ungerne ohne Vorwissen mit meiner Personalstelle klären, da ich am liebsten einfach eine Mail ala „hier ist Rechtsgrundlage XY deswegen bitte frei“ senden möchte, damit keinerlei Rückfragen zur Vorladung entstehen.
Vielen Dank schonmal.
Matze1986:
Wenn Sie als Zeuge geladen werden, stellen Sie einen Antrag auf Sonderurlaub. Die Ladung einfach als Anlage beifügen.
Sollte doch ein dienstlicher Zusammenhang bestehen, benötigen Sie eine Aussagegenehmigung.
ProfTii:
Guten Morgen,
im Umkehrschluss zu § 20 Abs. 1 Nr. 2 UrlVO RLP steht dir keine Freistellungsanspruch unter Fortzahlung der Bezüge zu. Nach § 32 kannst du entsprechend ohne Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden.
Ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls steht dir entsprechend nicht zu.
Matze1986:
--- Zitat von: ProfTii am 08.11.2024 07:38 ---Guten Morgen,
im Umkehrschluss zu § 20 Abs. 1 Nr. 2 UrlVO RLP steht dir keine Freistellungsanspruch unter Fortzahlung der Bezüge zu. Nach § 32 kannst du entsprechend ohne Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden.
Ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls steht dir entsprechend nicht zu.
--- End quote ---
Das wäre ja wirklich bitter...
Gewerbler:
Bevor man sich ohne Bezüge freistellen lässt, nutzt man doch lieber Gleitzeit, sofern möglich, oder?
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