Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Einladungspflicht Schwerbehinderter

<< < (3/4) > >>

maiklewa:

--- Zitat von: ike am 08.11.2024 22:24 ---
--- Zitat von: AndreasHL am 08.11.2024 22:19 ---Hallo,

in unserem Amt hat man soviel Bedenken, verklagt zu werden, dass auch Bewerber mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, obwohl sie ja nicht schwerbehindert sind.

Viele Grüße

Andreas

--- End quote ---


Diese Praxis ist natürlich völliger quatsch!

Bei allen >= GdB 0 würde ich dagegen eher IMMER einladen, um AGG-Klagen zu vermeiden.

--- End quote ---

Hä?

ike:

--- Zitat von: maiklewa am 09.11.2024 18:00 ---
--- Zitat von: ike am 08.11.2024 22:24 ---
--- Zitat von: AndreasHL am 08.11.2024 22:19 ---Hallo,

in unserem Amt hat man soviel Bedenken, verklagt zu werden, dass auch Bewerber mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, obwohl sie ja nicht schwerbehindert sind.

Viele Grüße

Andreas

--- End quote ---


Diese Praxis ist natürlich völliger quatsch!

Bei allen >= GdB 0 würde ich dagegen eher IMMER einladen, um AGG-Klagen zu vermeiden.

--- End quote ---

Hä?

--- End quote ---

Die 5 klemmt!

GdB >= 50 ist gemeint.

carriegross:

--- Zitat von: johannk am 08.11.2024 09:06 ---Eine andere konnte das verstehen, wenngleich in dem Beispiel davor gar keine Einladungspflicht besteht. Bei denen hatte sich mal eine beworben, die sowas geschrieben hat, dass sie 50 % nach dem SGB IX hat. Diese wurde nicht eingeladen, obwohl nicht offensichtlich ungeeignet, dann wurde eine Entschädigung geltend gemacht und schließlich geklagt, wo man ihr dann Recht gab. Sie bekam 2 Bruttos.

--- End quote ---

Wahrscheinlich hat man der Bewerberin noch mit "nach eingehender Überprüfung Ihrer Unterlagen" abgesagt?! xD

Wer eine solche Formulierung übersieht, selbst Schuld und derjenige, der das übersehen hat, müsste mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

AndreasHL:
Mal aus der Praxis zum Kopfschütteln, schon lange her:

Eine Kollegin fliegt in den Urlaub, ledig, keine Kinder. In den Sommerferien, es gab deswegen schon Probleme, andere wollten auch, aber halt Liebling des Abschnittsleiters.

Nach den Sommerferien Besprechung, wer nächstes Jahr wann in Urlaub will, damit es nicht wieder Streit gibt. Sagt diese Kollegin "ich fand das dieses Jahr so toll, habe auch schon für nächstes Jahr zur gleichen Zeit gebucht". Da ist sogar dem Chef der Kragen geplatzt.

Ergebnis: trara trara...die Personalleitung fürchtete eine Schadensersatzklage, wenn man verlangt, dass sie die Buchung rückgängig macht, und hat den Urlaub genehmigt. Was hatten wir damals noch für Personalchefs... :o ???

Viele Grüße

Andreas

ike:

--- Zitat von: AndreasHL am 16.11.2024 21:29 ---Mal aus der Praxis zum Kopfschütteln, schon lange her:

Eine Kollegin fliegt in den Urlaub, ledig, keine Kinder. In den Sommerferien, es gab deswegen schon Probleme, andere wollten auch, aber halt Liebling des Abschnittsleiters.

Nach den Sommerferien Besprechung, wer nächstes Jahr wann in Urlaub will, damit es nicht wieder Streit gibt. Sagt diese Kollegin "ich fand das dieses Jahr so toll, habe auch schon für nächstes Jahr zur gleichen Zeit gebucht". Da ist sogar dem Chef der Kragen geplatzt.

Ergebnis: trara trara...die Personalleitung fürchtete eine Schadensersatzklage, wenn man verlangt, dass sie die Buchung rückgängig macht, und hat den Urlaub genehmigt. Was hatten wir damals noch für Personalchefs... :o ???

Viele Grüße

Andreas

--- End quote ---


Und ist die Dame schwerbehindert?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version