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Stellenbeschreibung

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FearOfTheDuck:
Ich kann meinen Vorrednern nur beipflichten. EG 6 scheint der Tätigkeit zu entsprechen und selbstständige Leistungen im Tarifsinne sind nicht erkennbar.

Du müsstest. um höhergruppiert zu werden, also höherwertige Aufgaben übertragen bekommen, Wo diese in dem Bereich herkommen könnten, kann ich nicht erkennen.

kwacht:
Das man nicht höher als Schulsekretärin eingruppiert wird als EG6, ist schlicht und ergreifend falsch.
Ich bin in einer Schulsekretärinnen Gruppe in ganz DE und dort sind einige die auch E7 oder E8 bekommen!

Tagelöhner:
Hier können aber auch Eingruppierungsirrtümer aufgrund von Gefälligkeiten oder Inkompetenz zum Tragen kommen. Oder der Arbeitgeber entscheidet sich aktiv übertariflich zu bezahlen usw.,. weil er das Personal unbedingt behalten möchte.

Daraus lässt sich leider gar nichts ableiten. Am Ende zählt nur was auch gerichtlich und damit juristisch haltbar ist, und das ist die Stellenbeschreibung, die deine auszuübenden Tätigkeiten jetzt eindeutig definiert und nach der du tarifrechtlich korrekt eingruppiert bist (zumindest ist davon auszugehen). Alles andere klärt nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem Arbeitsgericht.

FearOfTheDuck:
@TE: Wo siehst du denn explizit selbständige Leistungen in deinem Fall?

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: kwacht am 08.11.2024 12:57 ---Das man nicht höher als Schulsekretärin eingruppiert wird als EG6, ist schlicht und ergreifend falsch.
Ich bin in einer Schulsekretärinnen Gruppe in ganz DE und dort sind einige die auch E7 oder E8 bekommen!

--- End quote ---

Sind die Eingruppierungen der Schulsekretärinnen denn auch alle gerichtlich bestätigt?
(Ob die von dir genannten Schulsekretärinnen ein Entgelt von EG 7 oder 8 durch den Arbeitgeber tatsächlich gezahlt bekommen (aus welchen Gründen auch immer, z.B. wg. Irrtum des Arbeitgebers oder übertariflich), ist für die tariflich richtige Eingruppierung unerheblich.)

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