Autor Thema: Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024  (Read 3883 times)

St3f4n

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Hallo Zusammen,

es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?

Ist das so? Versteht das jemand?

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Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
« Antwort #1 am: 10.11.2024 00:04 »
Hier kommt es auf die konkrete Vereinbarung an. Sofern feste Beträge vereinbart wurden, bleiben diese von Besoldungserhöhungen grundsätzlich unberührt.

uniprof

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Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
« Antwort #2 am: 11.11.2024 09:22 »
Hallo Zusammen,

es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?

Ist das so? Versteht das jemand?

Bei mir wurden die W-Leistungsbezüge um 4.76% erhöht, die unbefristet gewährt wurden. Die befristeten jedoch nicht, wie erwartet.

Physiker

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Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
« Antwort #3 am: 11.11.2024 23:46 »
Meine unbefristet gewährten Berufungs-Leistungsbezüge nehmen an der Anpassung teil. Das hatte ich so mir auch explizit zusagen lassen, da in meinem Bundesland das eine Kann-Bestimmung ist (Paragraph 3(4) BayHLeistBV).

Edit: Sorry, habe erst zu spät gesehen, dass das hier ein länderspezifisches Forum ist. Mea culpa.

sophia2005

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Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
« Antwort #4 am: 16.11.2024 17:06 »
Hallo Zusammen,

es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit Flappy Bird den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?

Ist das so? Versteht das jemand?
Für die Besoldungsordnung W gibt es derzeit keine allgemeine Erhöhung der Leistungsbezüge wie bei C und H. Während die Zuschüsse dort angepasst werden, bleiben die Leistungsbezüge in der Besoldungsordnung W unverändert, was viele beunruhigen könnte.

uniprof

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Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
« Antwort #5 am: 19.11.2024 09:27 »
Hallo Zusammen,

es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit Flappy Bird den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?

Ist das so? Versteht das jemand?
Für die Besoldungsordnung W gibt es derzeit keine allgemeine Erhöhung der Leistungsbezüge wie bei C und H. Während die Zuschüsse dort angepasst werden, bleiben die Leistungsbezüge in der Besoldungsordnung W unverändert, was viele beunruhigen könnte.

Das ist so nicht ganz richtig. Meine Leistungsbezüge, die unbefristet gewährt werden und auch an regelmäßigen Gehaltserhöhungen teilnehmen (gemäß vertraglicher Vereinbarung mit Rektor), wurden in 11/24 um 4.76% erhöht. Das war auch so im Gesetz vorgesehen.

St3f4n

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Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
« Antwort #6 am: 23.11.2024 16:03 »
Danke für die vielen Antworten! Offenbar sind die 4,76% der Usus, auch wenn ich das aus dem Gesetzestext nicht wirklich so entnehmen kann.

St3f4n

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Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
« Antwort #7 am: 25.11.2024 08:18 »
Mit dem 01.02.2025 wird dann die Grundbeträge W sowie auch die Leistungszulagen mit 5,5% erhöht, ist das richtig? 

uniprof

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Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
« Antwort #8 am: 26.11.2024 17:03 »
Mit dem 01.02.2025 wird dann die Grundbeträge W sowie auch die Leistungszulagen mit 5,5% erhöht, ist das richtig?

Ja, aber nur bei (unbefristeten) Zulagen, für die festgelegt wurde, dass diese an regelmäßigen Gehaltsanpassungen teilnehmen. Das muss vertraglich so vereinbart worden sein.

hydrou

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Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
« Antwort #9 am: 17.12.2024 15:46 »
Kann ich so bestätigen:
- Erhöhung für unbefristete Zulagen, z.B. besondere Leistungszulagen aufgrund beruflicher Vorerfahrungen oder später beantragte, länger als fünf Jahre gewährte besondere Leistungszulagen
- keine Erhöhung für befristete Zulagen, z.B. Umwandlung von Ermäßigung der Lehrverpflichtung für Forschung als Leistungszulage oder Funktionszulage oder neu beantragte besondere Leistungszulage innerhalb der ersten fünf Jahre ab Gewährung

Beispielhaft: https://www.fh-muenster.de/hochschule/aktuelles/amtliche_bekanntmachungen/ab.php?id=934&year=2013

§2 Abs. 2 (...) Der Stufenwert nimmt an den Besoldungsanpassungen teil.

§2 Abs. 3: (...) Unbefristet gewährte besondere Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teil.
« Last Edit: 17.12.2024 15:56 von hydrou »

toboci

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Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
« Antwort #10 am: 03.07.2025 10:31 »
Kann ich so bestätigen:
- Erhöhung für unbefristete Zulagen, z.B. besondere Leistungszulagen aufgrund beruflicher Vorerfahrungen oder später beantragte, länger als fünf Jahre gewährte besondere Leistungszulagen
- keine Erhöhung für befristete Zulagen, z.B. Umwandlung von Ermäßigung der Lehrverpflichtung für Forschung als Leistungszulage oder Funktionszulage oder neu beantragte besondere Leistungszulage innerhalb der ersten fünf Jahre ab Gewährung

Beispielhaft: https://www.fh-muenster.de/hochschule/aktuelles/amtliche_bekanntmachungen/ab.php?id=934&year=2013slope run

§2 Abs. 2 (...) Der Stufenwert nimmt an den Besoldungsanpassungen teil.

§2 Abs. 3: (...) Unbefristet gewährte besondere Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teil.
Es klingt, als läge der Fokus darauf, das Beamtenverhältnis so zu gestalten, dass Ihr Mann nach Zeitablauf in den Ruhestand überführt wird und somit Anspruch auf Pension und Beihilfe hat