Autor Thema: Elternzeit berechnen, wenn 1 Tag zum vollen Monat fehlt  (Read 1729 times)

Vorwitznase

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Hallo zusammen,
ich habe selten Fälle mit Elternzeitberechnung und hänge gerade an einem Fall, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob ich hier einen vollen Monat genommene Elternzeit berechnen oder diesen Monat wegfallen lassen soll.
Fallbeschreibung für den betreffenden Monat:
Es war Elternzeit für den 19.09. bis 18.11. beantragt. Dann kam die Mitteilung einer erneuten Schwangerschaft. Hier ist der Beginn der Schutzfrist ab 18.11. Und das ist der Knackpunkt, an dem ich hänge.
Der volle Monat Elternzeit würde ja bis 18.11. laufen. Jetzt fehlt aber 1 Tag bis zum vollen Monat aufgrund des Schutzfristenbeginns.
Frage: Wenn ein Tag zum vollen Monat in der Elternzeit fehlt, zählt die Elternzeit dann trotzdem als voller Monat oder zählt dieser Monat dann gar nicht zur Elternzeit?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.
LG Isabella

ohjeee

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Antw:Elternzeit berechnen, wenn 1 Tag zum vollen Monat fehlt
« Antwort #1 am: 11.11.2024 12:49 »
Für was ist das als AG relevant?

BeamterNWmD

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Antw:Elternzeit berechnen, wenn 1 Tag zum vollen Monat fehlt
« Antwort #2 am: 11.11.2024 17:58 »
Also ich bin im Personalbereich für Lehrer tätig und unser System rechnet taggenau (bspw. 1M 29T).

Wichtig zu unterscheiden ist hier immer:
Die reine ElternZEIT ist lediglich die Bewilligung einer Beurlaubung ohne Entgelt/Besoldung seitens des Arbeitgebers/Dienstherrn.
Das ElternGELD ist Kompensation für die Zeit und wird (nach evtl. anderen Maßstäben) von anderer Stelle aus festgesetzt.
Vllt. kommt daher der Gedanke, es sind lediglich volle Monate möglich.
Das ist m.W. und Erfahrung zufolge jedoch nicht zutreffend.
Dennoch können es die Personen natürlich entsprechend beantragen, damit es sich deckt.


BG aus dem Westen

ohjeee

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Antw:Elternzeit berechnen, wenn 1 Tag zum vollen Monat fehlt
« Antwort #3 am: 12.11.2024 08:19 »
bleibt meine Frage: Warum ist das als AG interessant?
Also wo soll der Fallstrick liegen?
Für die Kürzung des Erhoungs-Urlaubs ist es unrelevant (da nur volle Kalendermonate, also 01.-31. in Abwesenheit), für die bereits bewilligte (Partner)Elternzeit ist es uninteressant, für die Mutter ist es irrelevant, für eine etwaige Lohnfortzahlung ist es uninteressant, für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit ist es uninteressant,...

Ansonsten, ja, wird taggenau gerechnet, ist halt nur die Frage für was?

Austausch123

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Antw:Elternzeit berechnen, wenn 1 Tag zum vollen Monat fehlt
« Antwort #4 am: 14.11.2024 21:30 »
Aufgrund der Überschneidung von Elternzeit und neuer Schutzfrist wäre lediglich 1 Tag von der alten Elternzeit noch "gutzuschreiben". Dieser Tag könnte durchaus nachgeholt werden, wenn die Kriterien hierfür erfüllt sind.

Eine andere Möglichkeit der Fragestellung fällt mir nicht ein, was ggf. genau hinterfragt werden soll.