Hallo zusammen,
mir ist jetzt beim TV-L-Rechner aufgefallen, dass es ja eine derzeit etwa 160 € betragende Entgeltgruppenzulage für EG 8 gibt.
Ich bin ursprünglich gelernte Chemikantin, aber in der Funktion einer Laborantin in VIb BAT mit Aufstieg nach Vc eingestellt worden und daher seit vielen Jahren in EG 8. Zu meinen Tätigkeiten gehört (offiziell übertragen) auch und insbesondere die selbständige Durchführung studentischer Praktika (Chemielabor für Materialprüfung) und die laborseitige Mitbetreuung von Studenten in Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten. Die Arbeitszeitanteile hierfür sind aber nicht groß genug, um meine Tätigkeit insgesamt mit 9a zu bewerten.
Gäbe es eine Möglichkeit, zumindest die EG-Zulage rechtssicher zu begründen? Sieht jemand eine Möglichkeit?
Danke und schöne Grüße von
Elke