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Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden

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MeisterKajo:
Hallo Leute, 

ist es möglich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Dienststelle die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 43,5 Stunden festzulegen? Oder stehen hier tarifliche Gründ entgegen?

Danke
LG

McOldie:
Warum soll die Arbeitszeit erhöht werden?

MoinMoin:

--- Zitat von: MeisterKajo am 10.11.2024 14:06 ---Hallo Leute, 

ist es möglich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Dienststelle die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 43,5 Stunden festzulegen? Oder stehen hier tarifliche Gründ entgegen?

Danke
LG

--- End quote ---
Sofern der AG über oder aussertarifliche Vereinbarungen treffen darf, sehe ich da kein Problem.
Der tarifliche Grund der da entgegen steht ist die tariflich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit  ;D

matzl:

--- Zitat von: MoinMoin am 10.11.2024 21:41 ---
--- Zitat von: MeisterKajo am 10.11.2024 14:06 ---Hallo Leute, 

ist es möglich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Dienststelle die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 43,5 Stunden festzulegen? Oder stehen hier tarifliche Gründ entgegen?

Danke
LG

--- End quote ---
Sofern der AG über oder aussertarifliche Vereinbarungen treffen darf, sehe ich da kein Problem.
Der tarifliche Grund der da entgegen steht ist die tariflich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit  ;D

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Ist es wirklich über oder außertariflich? Ich würde es, rein mathematisch betrachtet, als Teilzeitbeschäftigung mit einem Teilzeitfaktor > 1 sehen.
§ 11 Abs. 1 TVöD steht dieser Ansicht entgegen, weil er explizit von einer geringeren Arbeitszeit spricht.
§ 11 Abs. 2 spricht von anderen Fällen und nicht mehr explizit von einer Verringerung.

Maggus:

--- Zitat von: matzl am 11.11.2024 07:27 ---Ist es wirklich über oder außertariflich? Ich würde es, rein mathematisch betrachtet, als Teilzeitbeschäftigung mit einem Teilzeitfaktor > 1 sehen.
§ 11 Abs. 1 TVöD steht dieser Ansicht entgegen, weil er explizit von einer geringeren Arbeitszeit spricht.
§ 11 Abs. 2 spricht von anderen Fällen und nicht mehr explizit von einer Verringerung.

--- End quote ---

Im gesamten § 11 TVöD geht es um Teilzeitbeschäftigung.
Teilzeitbeschäftigung sind Arbeitszeitvereinbarungen, die unterhalb der Vollarbeitszeit liegen.
Der Begriff Teilzeitbeschäftigung wurde in § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz definiert.

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