Autor Thema: Vertretung  (Read 1036 times)

SteLe

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Vertretung
« am: 11.11.2024 07:49 »
Ich bin in der Stadtverwaltung im Vorzimmer Dezernent tätig. Meine bisherige Kollegin ist nun 1 Woche in Urlaub und beginnt direkt im Anschluss daran ihren Mutterschutz. Ich soll nun alleine beide Vorzimmer führen. Man hat mir auch schon gesagt, dass ich meine geplante Woche Urlaub im Dezember "aufgrund der aktuellen Situation" nicht nehmen darf.
Ist dies rechtens? Darf man von mir alleine die Führung zweier Dezernatesvorzimmer verlangen und wenn ja, wie lange?

ElBarto

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Antw:Vertretung
« Antwort #1 am: 11.11.2024 08:35 »
Verlangen wohl schon.
Tätigkeitsmerkmale bleiben ja gleich-(wertig).

Dauer? Naja ich denke mal solange bis man einsieht, dass 1 Person nicht die Arbeit von 2 Personen machen kann wenn diese bislang ausgelastet waren. Irgendwann müssen sie Dir auch Urlaub geben. Immerhin hast Du zumindest einmal im Jahr ein Recht auf 3 Wochen Erholungsurlaub am Stück.


Also Überstunden würde ich vielleicht erstmal vermeiden, damit man sieht was eine VZK schafft und wieviel liegen bleibt.

OrganisationsGuy

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Antw:Vertretung
« Antwort #2 am: 11.11.2024 08:54 »
Wenn der Urlaub genehmigt wurde, würde ich darauf bestehen. Wenn er bislang nicht genehmigt wurde, dann ist die Aussage vom AG wohl hinzunehmen. Der Urlaub ist trotzdem dann innerhalb der Fristen vor Verfall zu nehmen.

Man kann dir beides aufbrummen, das ist legitim. Du arbeitest trotzdem nur deine rund 8 Stunden pro Tag (falls Vollzeit). Wenn du 16 Stunden Arbeit auf dem Tisch hast dann bleibt die Hälfte halt liegen. Was liegen bleibt kannst du bis zu einem gewissen grad selber verantworten, wenn es aber mit Konsequenzen für den Arbeitgeber einhergehen würde (Wütende Bürger mal eingeschlossen) dann soll dein Vorgesetzter die Entscheidung treffen was zu leiden hat.