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§ 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung...
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Thema: § 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung... (Read 789 times)
AlfonsoSchmidt
Newbie
Beiträge: 30
§ 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung...
«
am:
14.11.2024 11:33 »
Halli Hallo und guten Tag,
verstehe ich das Gesetz richtig, dass man mit einer Ausbildung (also al mD'ler) sich auf eine gD-Stelle bewerben kann, vorausgesetzt in der Ausschreibung ist dieser Paragraph enthalten?
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Organisator
Hero Member
Beiträge: 7,518
Antw:§ 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung...
«
Antwort #1 am:
14.11.2024 11:38 »
nein. Die Berufsausbildung oder Hochschulausbildung muss für die höhere Laufbahn geeignet sein. Daher auch der Bezug zu § 17 BBG.
Weiterhin trifft die Regelung keine Aussagen zur Ausschreibungen.
Moderator informieren
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Casa
Hero Member
Beiträge: 1,243
Antw:§ 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung...
«
Antwort #2 am:
14.11.2024 11:42 »
Bitte im das entsprechende Gesetz dazu nennen.
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