Autor Thema: § 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung...  (Read 789 times)

AlfonsoSchmidt

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Halli Hallo und guten Tag,

verstehe ich das Gesetz richtig, dass man mit einer Ausbildung (also al mD'ler) sich auf eine gD-Stelle bewerben kann, vorausgesetzt in der Ausschreibung ist dieser Paragraph enthalten?


Organisator

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nein. Die Berufsausbildung oder Hochschulausbildung muss für die höhere Laufbahn geeignet sein. Daher auch der Bezug zu § 17 BBG.
Weiterhin trifft die Regelung keine Aussagen zur Ausschreibungen.

Casa

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Bitte im das entsprechende Gesetz dazu nennen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)