Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen

(1/2) > >>

misch:
Sollte Merz mit seinem Wunsch nach Neuwahlen am 19.1. durchkommen, wurde in der Kommune schon kommuniziert, dass sämtliche Urlaube ab Mitte Dezember bis Mitte Januar storniert werden können. Darf der Arbeitgeber das?

Susa:
Ist doch kein Papier da für die Wahlen. ;D

Thomber:
Ja, der AG darf das.  Hast Du vorher einen Urlaub gebucht, darf der AG auch die Stornogebühren bezahlen.


Papier....   ;D    Nee, das war nur dummes Geschwätz - Papier ist da bzw. wird da sein.  Wo ein Wille ist, ist auch Papier.

Susa:
In einem besonderen betrieblichen Notfall, wenn kein anderer Ausweg erkennbar ist, dürfte jedoch der Arbeitnehmer ausnahmsweise aufgrund der Treuepflicht gehalten sein, einer vom Arbeitgeber begehrten Rückgängigmachung des Urlaubs zu entsprechen. Etwaige bereits getätigte Aufwendungen – auch für die Familie – für den Urlaub sind zu ersetzen, auch etwaige Mehrkosten, die für den gleichen Urlaub zu einem späteren Termin anfallen.



Ich glaube schon das Papier ein "kleines" Problem darstellt. Wir haben nämlich fast keins mehr und wurden angehalten sehr sparsam damit umzugehen, da zur Zeit (seit ca. halben Jahr) Lieferschwierigkeiten bestünden. NRW-Justiz. ;D

OrganisationsGuy:
Als AG sollte man sich mal Gedanken machen ob man dann den Urlaub stornieren lässt mit allen einhergehenden Folgekosten oder ob man dann nicht doch einfach einen anderen Bürger aus der Kommune verpflichtet.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version