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Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen

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BAT:
Ich wüsste noch keine Wahl, bei der für alle der Urlaub storniert wurde. Im Gegenteil - ich habe fast regelmäßig Urlaub und bin im Auslande.

MoinMoin:

--- Zitat von: OrganisationsGuy am 11.11.2024 13:06 ---Als AG sollte man sich mal Gedanken machen ob man dann den Urlaub stornieren lässt mit allen einhergehenden Folgekosten oder ob man dann nicht doch einfach einen anderen Bürger aus der Kommune verpflichtet.

--- End quote ---
Ich denke es geht nicht um die Arbeit am Wahltag, sondern die vorbereitenden Dinge, wie Briefwahlunterlagen eintüten  etc. und da kann man doch keine Bürger einziehen, oder?

KlammeKassen:

--- Zitat von: BAT am 11.11.2024 13:55 ---Ich wüsste noch keine Wahl, bei der für alle der Urlaub storniert wurde. Im Gegenteil - ich habe fast regelmäßig Urlaub und bin im Auslande.

--- End quote ---

Es sei denn, du schnappst dir noch den anderen Job  ;)

BAT:
Nee, dann besser mit Auflösungsvertrag erst zum 28.02. und neuem AG ab 01,.03.  ;)

Als Wahlhelfer - evtl. auch Hauptamtliche - werden bei uns vornehmlich Personen mit Kindern verpflichtet, da die Wahlen im Regelfall außerhalb der Ferien stattfinden. Ist aber bei den Parteiarbeiten auch nicht viel anders.

@MoinMoin: Natürlich darf man für die vorbereitenden Tätigkeiten keinem Bürger übertragen, das ist ja reine Verwaltungstätigkeit.

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