Autor Thema: Nachverhandlung der Eingruppierung bei einem Arbeitgeberwechsel  (Read 915 times)

Kowl

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Hallo zusammen,

ich brauche mal eure Meinungen, wie ich mit meiner Situation umgehen soll. Ich hatte kürzlich ein Vorstellungsgespräch bei einer Bundesbehörde und war schon eine Weile im Bewerbungsprozess, inklusive einer vorbehaltlichen Zusage. Allerdings wurde mir bis dahin nie konkret gesagt, in welcher Entgeltgruppe die Stelle eingruppiert ist (in der Stellenausschreibung gab es dazu auch keine Info). Im Gespräch hieß es dann nur, ich solle geduldig sein, die Eingruppierung werde noch geprüft.

Jetzt habe ich eine Antwort bekommen: Man bietet mir eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c, S4 an. Die Stufenzuordnung finde ich fair, hier wurden meine Erfahrungsjahre wirklich berücksichtigt, was ich sehr schätze.
Allerdings bin ich aktuell im TV-L in EG10 Stufe 3 (durch eine ehemals Höhergruppierung wurde ich von S4 auf S3 runtergestuft) und habe dort die Perspektive, in 1-2 Jahren in EG11 zu kommen. Eine EG9c wäre also für mich eher ein Rückschritt, zumal es um eine eventuelle Position im Bereich Netzwerk geht, wo ich oft mindestens EG10, jedoch oft sogar EG11 sehe. Außerdem wird der TV-L ab Februar finanziell nachziehen. Zwar wurde mir gesagt, dass ich aktuell mit der EG9c finanziell leicht besser dastehen würde, aber das ist für mich kein ausreichendes Argument.

Jetzt frage ich mich, ob es überhaupt sinnvoll ist, hier nachzuverhandeln – mit klaren Argumenten und in freundlichem Ton natürlich. Hätte ich gewusst, dass es nur EG9c ist, hätte ich mich gar nicht beworben. Auch im Gespräch wurde die EG9c mit einer Unsicherheit kurz angesprochen, aber ich hatte da bereits signalisiert, dass das für mich nicht in Frage kommt.

Hat jemand von euch vielleicht ähnliche Erfahrungen mit einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes gemacht? Ist bei Bundesbehörden Spielraum für Nachverhandlungen in der Eingruppierung, oder sind sie da eher strikt und Anpassungen sind kaum möglich? Natürlich werde ich es einfach probieren, aber ich wollte mal eure Erfahrungen oder Sichtweisen dazu hören, bevor ich auf das Angebot reagiere.

Danke euch schon mal für eure Tipps und Meinungen!

Organisator

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Natürlich kann und sollte man seine Anforderungen an das Entgelt klar zum Ausdruck bringen. Nur dann kann der potentielle neue Arbeitgeber auch prüfen, ob ggf. höherwertige Tätigkeiten übertragen werden oder sonstige Alternativen (IT-Zulage) gewährt werden können.

Kowl

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Wenn ich mir die Entgeltordnung Bund anschaue, fällt mir auf, dass die Entgeltgruppe E9c eigentlich nicht für den Bereich Informationstechnik vorgesehen ist. Meines Verständnisses nach ist für Beschäftigte in der Informationstechnik nur E9b oder E10 möglich, ohne eine dazwischenliegende Option. Habe ich das richtig aus der Entgeltordnung entnommen? Falls dies nicht korrekt ist, korrigiert mich bitte.

Im Unterschied dazu gibt es in der Entgeltordnung Bund keine spezifischen Fallgruppen für die E10, wie sie im TV-L existieren. Dadurch konnte ich dort problemlos höhergruppiert werden. Ist es beim Bund daher schwieriger, in E10 eingruppiert zu werden, wenn man kein Studium abgeschlossen hat? Ist möglicherweise deshalb E9c als Alternative, wegen eine EG niedriger bei nicht Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen?
« Last Edit: 11.11.2024 18:59 von Kowl »

Wabi Sabi

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Zum besseren Verständnis dürfte diese Fundstelle weiterhelfen (siehe Beispiel 1 auf Seite 31 f.):

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2024_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=3

aus:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html

Die Entgeltgruppen 10 bis 13 des Teils  III  Abschnitt  24 der Entgeltordnung zum TV EntgO Bund setzen eine einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung voraus (alternativ "sonstiger Beschäftigter", was aber mit "hohen Hürden" verbunden ist, siehe Seite 24 ff. der vorgenannten Fundstelle) und zwar sowohl was die Anforderung an die auszuübende Tätigkeit im Sinne des § 12 TVöD betrifft als auch bzgl. der Anforderung an den Beschäftigten (zur "Prüfungsreihenfolge" siehe Seite 21, Fußnote 23 der genannten Fundstelle).

Trifft zwar ersteres hinsichtlich der Hochschulbildung zu (bzgl. auszuübender Tätigkeit = "objektives Erfordernis"), aber nicht letzteres (bzgl. Anforderung in der Person ="subjektives Erfordernis"), kommt die "Minus 1-Regelung" zum Tragen, siehe § 12 TV EntgO Bund. Also dann statt Entgeltgruppe 10 eben die Entgeltgruppe 9c, wie anscheinend im vorliegenden Fall.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/entgo.pdf?__blob=publicationFile&v=15

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Kowl

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Zum besseren Verständnis dürfte diese Fundstelle weiterhelfen (siehe Beispiel 1 auf Seite 31 f.):

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2024_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=3

aus:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html

Die Entgeltgruppen 10 bis 13 des Teils  III  Abschnitt  24 der Entgeltordnung zum TV EntgO Bund setzen eine einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung voraus (alternativ "sonstiger Beschäftigter", was aber mit "hohen Hürden" verbunden ist, siehe Seite 24 ff. der vorgenannten Fundstelle) und zwar sowohl was die Anforderung an die auszuübende Tätigkeit im Sinne des § 12 TVöD betrifft als auch bzgl. der Anforderung an den Beschäftigten (zur "Prüfungsreihenfolge" siehe Seite 21, Fußnote 23 der genannten Fundstelle).

Trifft zwar ersteres hinsichtlich der Hochschulbildung zu (bzgl. auszuübender Tätigkeit = "objektives Erfordernis"), aber nicht letzteres (bzgl. Anforderung in der Person ="subjektives Erfordernis"), kommt die "Minus 1-Regelung" zum Tragen, siehe § 12 TV EntgO Bund. Also dann statt Entgeltgruppe 10 eben die Entgeltgruppe 9c, wie anscheinend im vorliegenden Fall.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/entgo.pdf?__blob=publicationFile&v=15

Vielen Dank für die Erläuterung!

So wie ich es verstehe, ist die angebotene Stelle wohl mit EG10 bewertet. Bedeutet das, dass ich mit zunehmender Berufserfahrung auf dieser Stelle später in die EG10 höhergruppiert werden kann oder sogar muss (gibt es hier eine Tarifautomatik)? Würde ich durch die erworbene Erfahrung und Fähigkeiten auf einer EG10-Stelle nicht irgendwann automatisch als „sonstiger Beschäftigter“ anerkannt und damit in die EG10 höhergruppiert werden?