Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhere Gruppe = Laufzeit startet bei 0?
Kaffee99:
Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben festgestellt, dass andere MA in vergleichbaren Vereinen anderes eingestuft sind im TV-L.
Unsere Frage: Wir sind in Verhandlungen mit dem Vorstand und wollen eine Gruppe höher eingestuft werden. Nun habe ich gehört, dass dann die Laufzeiten der einzelnen Stufen nicht angerechnet werden, sonderen bei 0 starten. Ich bin schon fast zwei Jahre in Stufe 5, fallen die zwei Jahre weg?
Danke das iItdenken!
clarion:
Im TV-L ja. Daher ist es manchmal sinnvoll mit der Höhergruppierung zu warten.
cyrix42:
Moin,
wie euer Verein das regelt, kann der TV-L nicht festlegen. Es wäre zu klären, ob bzw. in wie weit euer Verein den TV-L anwendet.
Im TV-L jedenfalls regelt §17 Absatz (4) die Höhergruppierung. Konkret sagt der dortige Satz 4:
--- Zitat ---Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.
--- End quote ---
Und natürlich fallen keine Jahre weg, da die in einer Entgeltgruppe zurückgelegte Zeit nichts mit der in einer anderen Entgeltgruppe zu tun hat.
fair:
Wo ein Wille, da ein Weg. Beispielsweise ein vorgezogener Stufenaufstieg, eine Zulage oder eine Umsetzung der Höhergruppierung für in deinem Fall drei Jahren (im Anschluss an deinen Stufenaufstieg) lassen sich problemlos vertraglich vereinbaren.
ohjeee:
--- Zitat von: Kaffee99 am 11.11.2024 20:21 ---Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben festgestellt, dass andere MA in vergleichbaren Vereinen anderes eingestuft sind im TV-L.
Unsere Frage: Wir sind in Verhandlungen mit dem Vorstand und wollen eine Gruppe höher eingestuft werden. Nun habe ich gehört, dass dann die Laufzeiten der einzelnen Stufen nicht angerechnet werden, sonderen bei 0 starten. Ich bin schon fast zwei Jahre in Stufe 5, fallen die zwei Jahre weg?
Danke das iItdenken!
--- End quote ---
also wenn das bei euch über Verhandlungen läuft, scheint ihr ja nicht tarifgebunden (bspw. durch Vereinssatzung) zu sein. Insofern könnt ihr doch ausmachen was ihr wollt? Im Tarif selbst gibts grds. nämlich keine individuellen Gehaltsverhandlungen.
Solltet ihr Tarifgebunden sein (auf welcher Grundlage auch immer), geht grds. nichts über Verhandlungen, sondern über Stellenbewertungen. Kommt dabei eine andere EG raus, wärt ihr ggf. rückwirkend so einzugruppieren, seit die Tätigkeiten übertragen wurden. dann beginnt auch die Stufenlaufzeit bereits in der Vergangenheit.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version